Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universitäts- und Landesbibliothek Münster hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Informationsangebote zum Forschungsdatenmanagement an der Universität Münster im Internet, die über die URL https://www.uni-muenster.de/Forschungsdaten/ erreichbar sind gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) § 12a Barrierefreie Informationstechnik und der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente ist der internationale Standard PDF/UA-1 Grundlage für die Barrierefreiheit.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (Art.3 Abs. 1 lit. a) 1. Spiegelstrich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 vom 11.10.2018)
Erstellt am: 01.08.2023
Zuletzt geprüft am: 01.08.2023

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende nicht barrierefreie Inhalte gibt es derzeit noch an einigen Stellen des Webauftritts:

  • Stellenweise fehlen Alternativen oder Alternativtexte für grafische Bedienelemente.
  • Eingebundene Dokumente, wie etwa PDF-Dokumente, liegen nicht durchgängig in einer barrierefreien Form vor.
  • Kontraste von Schaltflächen sind teilweise unzureichend.
  • Der Webauftritt bietet keine Angebote in Gebärdensprache.
  • Der eingebundene Lageplan wurde noch nicht um eine Textform ergänzt.
  • Die Position des Tastaturfokus ist nicht immer klar ersichtlich.
  • Bewegte Inhalte (Slider) sind nicht immer abschaltbar.

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 4 BITVNRW in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • Live-Streaming als Audio oder Video,
  • Inhalte und Dokumente Dritter, da diese außerhalb der Kontrolle der Universität Münster sind und nicht durch die Universität Münster finanziert oder entwickelt werden.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Die Bereitstellung von Videos mit Audiodeskriptionen stufen wir nach § 10 Absätze 4 und 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 und nach § 4 Abs. 2 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVNRW) in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 als eine unverhältnismäßige Belastung ein, da die Inhalte nicht für aktive Verwaltungsvorhaben benötigt werden und auch in anderer barrierefreier Form zur Verfügung stehen. Zudem steht der technische Aufwand für die Bereitstellung von Audiodeskriptionen nicht im Verhältnis zur Nutzungshäufigkeit, denn weder der von uns eingesetzte Media Player noch die Plattform Youtube bieten eine zusätzliche Spur für Audiodeskriptionen an.

Barrierefreie Alternativen

Im Falle von nicht barrierefreien Inhalten wenden Sie sich bitte an das Service Center for Data Management. Die Mitarbeiter*innen im Service Center helfen den Menschen, denen die Nutzung und Erfassung der Webinhalte wegen mangelnder Barrierefreiheit unmöglich ist, auf verschiedene Arten:

  • in persönlichen Gesprächen
  • am Telefon
  • per E-Mail
  • postalisch

Die Mitarbeiter*innen im Servicecenter beraten auch in einfacher Sprache.

Feedback

Sie können der Online-Redaktion der ULB Münster Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen. Wir melden uns innerhalb weniger Tage bei Ihnen zurück. Wir helfen bei der Lösung des Problems zum Beispiel durch:

  • Beseitigung des Mangels
  • Vermittlung zur zuständigen Stelle
  • Hinweise auf alternative Nutzungswege

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung an der Universität Münster

Die Koordinierungsstelle Studium mit Beeinträchtigung unterstützt Studierende und Lehrende zu folgenden Themen:

  • Technische Unterstützung im Studium,
  • Barrierefreiheit der Gebäude der Universität Münster,
  • Umsetzung barrierefreie Lehr-Lernmaterialien,
  • Beratung zur barrierefreien Studien- und Lehrorganisation.

Kontakt:
Koordinierungsstelle Studium mit Beeinträchtigung
Tobias Grunwald
Tel.: 49 (0)251 83-22015
kosmb@uni-muenster.de