AB 5: 

Das theoretische Modell verknüpft und integriert die verschiedenen Forschungsresultate aus den Arbeitsbereichen 1 bis 4 und antizipiert darüberhinaus auch zukünftige Entwicklungen der KI-Technologie. Aus Gründen der Praxistauglichkeit orientieren wir uns am aktuell geltenden rechtlichen Rahmen – insbesondere am Grundgesetz, an der StPO und der KI-Verordnung der Europäischen Union. Gleichzeitig zeigen wir auf, wo de lege ferenda zusätzliche Regelungen sinnvoll sind und wie diese ausgestaltet werden könnten. Auf dieser Basis soll in einer folgenden Antragsphase der Prototyp einer KI-Schnittstelle simuliert und durch aktive Richter empirisch validiert werden.