AB 3: 

Ziel des dritten Arbeitsbereichs ist einen Reformansatzes zu entwickeln.

Erst sollen aus dem zweiten Arbeitsbereich die spezifischen Herangehensweisen der Teilrechtsordnungen beobachtet werden – mit Hilfe eines intradisziplinären dogmatischen Zugangs. Dann werden diese Beobachtungen an die Erkenntnisse des ersten Arbeitsbereichs rückgebunden. Ziel ist es, Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die in allen Teilrechtsordnungen wirksam den geschilderten Diskriminierungspotenzialen begegnen.

Es soll ein Schutzniveau entwickelt werden, das Autonomie im Sinne von Teilhabemöglichkeiten gewährt, Verantwortung einfordert und Kontrolle gewährleistet – vor allem in Form einer wirksamen Prävention –, und das gleichzeitig Innovation ausreichend Raum bietet.