Promotionen
Seit April 2012 verleiht der FB 06 nach eigener Promotionsordnung den akademischen Grad des Dr. phil. Das Verfahren wird vom Promotionsausschuss koordiniert. Die Verwaltung des Promotionsstudiengangs erfolgt durch das Promotionsprüfungsamt beim Prüfungsamt I.
Wichtige Anmerkungen:
- Dritte Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung des FB 06 vom 21. Februar 2019
- Für Studierende, die ihr Promotionsstudium vor April 2012 aufgenommen haben wird der akademische Grad des Dr. phil. von der Philosophischen Fakultät verliehen. Sie können den Wechsel in die Promotionsordnung des FB 06 gem. § 19 Abs. 1 der Promotionsordnung des FB 06 beantragen. Informationen hierzu erteilt das Promotionsprüfungsamt beim Prüfungsamt I.
Habilitationen
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 5.10.2011 hat die Universität Münster am 25. Oktober 2011 die folgende Habilitationsordnung erlassen. Die Habilitationsordnung ist mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft getreten. Bitte beachten Sie deshalb die in § 19 geregelten Übergangsbestimmungen.
Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Bewerberinnen/Bewerber ohne Hochschulreife) zu den Studiengängen des FB 06
Durch die Prüfung wird festgestellt, ob die Bewerberin/der Bewerber die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium in dem vom Fachbereich 06 angebotenen Studiengang erfüllt.
Die Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten regelt die Ordnung zur Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte zu den vom Fachbereich 06 - Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angebotenen Studiengängen vom 5. Juni 2018
Bewerbungen inklusive aller Unterlagen richten Sie bitte an den
Prüfungsausschuss für Zugangsprüfungen des FB 06
c/o Dekanat des FB 06 - Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften
Georgskommende 33 Haus C, 48143 Münster