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Promotionen

Seit April 2012 verleiht der FB 06 nach eigener Promotionsordnung den akademischen Grad des Dr. phil. Das Verfahren wird vom Promotionsausschuss koordiniert. Die Verwaltung des Promotionsstudiengangs erfolgt durch das Promotionsprüfungsamt beim Prüfungsamt I.

Wichtige Anmerkungen:

Habilitationen

Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 5. Oktober 2011 hat die Universität Münster am 25. Oktober 2011 die folgende Habilitationsordnung erlassen. Die Habilitationsordnung ist mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft getreten. Bitte beachten Sie deshalb die in § 19 geregelten Übergangsbestimmungen.

Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Bewerberinnen/Bewerber ohne Hochschulreife) zu den Studiengängen des FB 06

Durch die Prüfung wird festgestellt, ob die Bewerberin/der Bewerber die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium in dem vom Fachbereich 06 angebotenen Studiengang erfüllt.

Die Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten regelt die Ordnung zur Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte zu den vom Fachbereich 06 - Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angebotenen Studiengängen vom 5. Juni 2018

Bewerbungen inklusive aller Unterlagen richten Sie bitte an den

Prüfungsausschuss für Zugangsprüfungen des FB 06
c/o Dekanat des FB 06 - Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften
Georgskommende 33 Haus C, 48143 Münster