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Habemus episcopum Monasteriensem

Zeitliche Dauer der Amtseinführung

Wer die Amtseinführung von Bischof Dr. Heiner Wilmer live im WDR mitverfolgte, musste an diesem Sonntag viel Zeit einplanen: Die Übertragung dauerte zwei Stunden und knapp zwanzig Minuten und ist weiterhin in der ARD-Mediathek abrufbar. Vor Ort war der zeitliche Aufwand noch größer: Obwohl der Gottesdienst erst um 14 Uhr begann, musste man bereits deutlich früher im Dom sein, um einen Platz zu bekommen; kurz vor Beginn wurde der Einlass geschlossen, sodass einige den Gottesdienst per Livestream auf dem Domplatz verfolgten.

Der Einlass in den Paulusdom begann bereits um 12:30 Uhr. Wer von Anfang an dabei war, konnte bis kurz vor 17 Uhr an diesem Ereignis teilnehmen und sich anschließend bei der gemeinsamen Feier auf dem Domplatz mit einem Kaltgetränk und etwas zu essen für seine Ausdauer belohnen – ganz im Sinne von 1 Kor 9,24–27.

In der Übertragung nicht zu sehen waren die Grußworte aus Politik und Kirche, die zwischen dem bischöflichen Segen und dem Entlassungsruf des Diakons stattfanden. Damit endete die Fernsehübertragung vor dem eigentlichen liturgischen Abschluss. Nach dem Römischen Messbuch gehören zu den Abschlussriten neben dem Segen auch die Entlassung der Gemeinde und der Altarkuss.

Anmerkungen zur Auswahl der Schriftlesungen

Kommen wir zu weiteren Beobachtungen: Bei der Amtseinführung handelte es sich um ein sehr feierliches Pontifikalamt mit Konzelebration. Obwohl der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, die Liturgie eröffnete, war nicht er der Hauptzelebrant, sondern Bischof Dr. Heiner Wilmer. Wer wegen der Amtseinführung auf seinen üblichen Sonntagsgottesdienst verzichtet hatte, konnte insofern aufatmen, als es sich bei dem Pontifikalamt um die Messe des 12. Sonntags im Jahreskreis handelte. Auch die vorgesehenen Schriftlesungen wurden übernommen: Jer 20,10–13, Röm 5,12–15 und Mt 10,26–33.

Interessanterweise entschied man sich bei der Gestaltung der Liturgie dafür, die erste Lesung aus dem Propheten Jeremia zu erweitern, nämlich um die Verse 1–9. Der gesamte Text ist nicht leicht zu verstehen, da die alttestamentliche Lesung stark von zeitgeschichtlichen Hintergründen geprägt ist. Die neutestamentliche Lesung aus dem Römerbrief thematisierte die Rechtfertigung der Glaubenden. Im Evangelium nach Matthäus ging es am Ende des Textabschnitts darum, sich vor den Menschen zu Jesus zu bekennen, um nicht vom Vater verleugnet zu werden.

Im Sinne der Liturgiekonstitution ist es grundsätzlich sinnvoll und gewünscht, dass die biblischen Texte im Horizont des Glaubens ausgelegt werden — an jedem Sonntag und an den Feiertagen. Da es sich hier jedoch um die feierliche Amtseinführung eines neuen Bischofs handelte, wäre auch eine andere Auswahl der Schrifttexte nachvollziehbar gewesen. Daher stellt sich im Nachhinein die Frage, ob die strikte Einhaltung der Leseordnung in diesem Fall tatsächlich die beste Entscheidung war. Bei einer bischöflichen Amtseinführung in festlicher liturgischer Form ist schließlich auch mit Gästen zu rechnen, die andere Glaubensauffassungen teilen. Vor diesem Hintergrund wirkte die Auswahl der Texte stellenweise etwas sperrig. Man hätte auch Schriftlesungen wählen können, die deutlicher mit Themen wie Amt, Berufung oder Verantwortung verbunden sind — was grundsätzlich nach dem Messbuch möglich gewesen wäre.

Der Applaus als moderne Form der Akklamation

Bischof Heiner griff die Frage des Bekenntnisses in seiner Predigt auf. Nach seinem abschließenden Satz: „Wir dürfen uns von Gott halten lassen. Seid nicht bange. Bleibt standhaft. Haltet fest am Glauben. Amen“, erhielt er Applaus. Aus liturgischer Sicht ist es zwar unüblich, auf eine Predigt mit kräftigem Klatschen zu reagieren; offenbar hatte er aber den richtigen Nerv der Menschen getroffen. Insofern lässt sich der Applaus als „eine moderne Form der Akklamation“ verstehen, auch wenn er liturgisch nicht in dieser Form ausdrücklich vorgesehen ist. Auffällig war allerdings, dass während der Liturgie mehrfach applaudiert wurde. 

Das verweist auf eine allgemeinere Entwicklung: Innerhalb von Messfeiern wird zunehmend applaudiert. Häufig geschieht dies in Situationen, in denen der Zelebrant den Mitwirkenden für ihren Einsatz dankt, etwa für die musikalische Gestaltung, für ehrenamtliches Engagement oder für andere Dienste. Liturgisch kann das etwas sperrig wirken, weil der Applaus zunächst den Menschen zu gelten scheint, die das gemeinschaftliche Miteinander ermöglichen.

Zu fragen wäre allerdings, ob ein solcher Applaus intentional auch auf Gott hin verstanden werden kann — ähnlich wie die Anrufung der Heiligen letztlich auf Gott hingeordnet bleibt. In diesem Sinn könnte man sagen: Gedankt wird Gott dafür, dass er Menschen zu ihrem jeweiligen Dienst berufen hat und dass sie diesen Dienst für ihn und die Gemeinde verrichten.

Gleichwohl bleibt diese Deutung nicht unproblematisch. Denn rein äußerlich lässt sich der Applaus innerhalb eines Gottesdienstes kaum von einem Applaus außerhalb liturgischer Kontexte unterscheiden. Dort ist der Applaus eindeutig an Menschen gerichtet, etwa nach einer Theateraufführung, einer Oper oder bei anderen feierlichen Anlässen, in denen bestimmte Personen im Mittelpunkt stehen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, ob Applaus innerhalb der Liturgie immer angemessen ist oder ob er die Eigenlogik des Gottesdienstes gelegentlich überlagert.

Dennoch scheint der Applaus am Ende der Predigt in dieser konkreten Situation stimmig gewesen zu sein. Schließlich ging es dem Bischof im Kern um Gott, an dem sich die Gläubigen festhalten sollen, um im Glauben standhaft zu bleiben. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um die erste offizielle Predigt des neuen Bischofs von Münster handelte, kann der Applaus am Ende durchaus als außerordentliche Form einer liturgisch nicht vorgesehenen, aber menschlich nachvollziehbaren Akklamation verstanden werden — als ein zustimmendes Echo, das über das gesprochene „Amen“ hinausging.

Kirchenrechtliche Anmerkungen

Abschließend kann man fragen: Warum dauert die Amtseinführung eines Bischofs so lange? Tatsächlich hätte die Feier auch kürzer ausfallen können; zudem hätte sie nicht zwingend im Rahmen einer Messfeier stattfinden müssen. Die Einsetzung des neuen Bischofs beziehungsweise die Besitzergreifung der ihm anvertrauten Diözese ist in can. 382 CIC geregelt.

Nach § 3 vollzieht der neue Bischof die kanonische Besitzergreifung dadurch, dass er das apostolische Schreiben zu seiner Ernennung einer repräsentativen Vertretung der in der Diözese tätigen Kleriker, dem Konsultorenkollegium (Domkapitel), vorlegt. Dabei besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass der neue Bischof die Besitzergreifung nicht persönlich, sondern durch einen Bevollmächtigten vollzieht. Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass Bischof Heiner selbst anwesend war und sich nicht vertreten ließ.

In § 4 wird darüber hinaus sehr empfohlen, die kanonische Besitzergreifung mit einem liturgischen Akt in der Kathedralkirche zu verbinden, bei dem Klerus und Volk versammelt sind. Offen bleibt jedoch, in welcher konkreten liturgischen Form dieser Akt zu gestalten ist. Er muss also nicht zwingend innerhalb einer Messfeier stattfinden.

Dieser rechtliche Akt wird in der liturgischen Feier symbolisch entfaltet: etwa durch die Überreichung des Bischofsstabes und durch die Besitznahme der Kathedra. Wenn der neue Bischof auf der Kathedra Platz nimmt, wird sichtbar, dass er sein Amt als Bischof der ihm anvertrauten Diözese übernimmt. Bei der Amtseinführung von Bischof Heiner wurde das Ernennungsschreiben symbolträchtig gemeinsam von einem Vertreter des Klerus und einer Vertreterin des Diözesankomitees der Katholiken im Bistum Münster verlesen.

Liturgischer Spielraum bei der Amtseinführung

Dass die Amtseinführung innerhalb einer Messe stattfand, kann man einerseits positiv bewerten: So konnte der neue Bischof erstmals im Hochgebet nach dem Papst namentlich genannt werden. Diese Nennung übernahm sein Vorgänger, der emeritierte Bischof Dr. Felix Genn. Das war eine schöne Geste: Der Vorgänger betet für seinen Nachfolger und bringt damit zugleich die Einheit der Kirche zum Ausdruck. Wenn man dies symbolisch deuten möchte, wird dadurch auch öffentlich sichtbar, wer nun der neue Bischof von Münster ist.

Andererseits kann die Gestaltung innerhalb einer Messfeier auch problematisch sein, wenn viele Gäste aus anderen Konfessionen oder Religionen eingeladen sind, die nach katholischem Verständnis nicht ohne Weiteres an der Kommunion teilnehmen können. Daher wäre zu fragen, ob derartige Ereignisse tatsächlich immer im Rahmen einer Messfeier stattfinden müssen. Denkbar wären auch andere liturgische Formen, etwa eine Feier im Rahmen des Stundengebets oder ein eigens gestalteter Wortgottesdienst.

Nichtsdestotrotz ging es am Ende darum, dass das Bistum Münster die Einsetzung seines Bischofs feierlich begeht. Auch wenn eine solche Feier in dieser Form aus kirchenrechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig gewesen wäre und aus liturgischer Perspektive nicht unbedingt erforderlich war, blieb sie dennoch ein schönes Ereignis, an dem man gerne teilgenommen hat.

MX, 24.06.2026