Tempus utile
Nutzfrist nach c. 201 § 2 CIC
DOI:
https://doi.org/10.17879/zkr-2025-9097Schlagworte:
Frist, Fristberechnung, Nutzfrist, tempus utileAbstract
Dieser Artikel untersucht das in c. 201 § 2 CIC normierte kanonische Rechtsinstitut der Nutzfrist (tempus utile). Nach einem Überblick über Genese und Systematik des Canons wird der Ursprung der Nutzfrist im römischen Recht sowie ihre Ausprägung im geltenden Kirchenrecht thematisiert. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen von Unwissenheit und Handlungsunfähigkeit, die den Lauf einer Nutzfrist hemmen. Anhand einschlägiger Entscheidungen der Apostolischen Signatur werden wesentliche praktischen Kriterien verdeutlicht. Abschließend wird die Nutzfrist als Ausdruck kanonischer Billigkeit interpretiert.
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