Tempus utile

Nutzfrist nach c. 201 § 2 CIC

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2025-9097

Schlagworte:

Frist, Fristberechnung, Nutzfrist, tempus utile

Abstract

Dieser Artikel untersucht das in c. 201 § 2 CIC normierte kanonische Rechtsinstitut der Nutzfrist (tempus utile). Nach einem Überblick über Genese und Systematik des Canons wird der Ursprung der Nutzfrist im römischen Recht sowie ihre Ausprägung im geltenden Kirchenrecht thematisiert. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen von Unwissenheit und Handlungsunfähigkeit, die den Lauf einer Nutzfrist hemmen. Anhand einschlägiger Entscheidungen der Apostolischen Signatur werden wesentliche praktischen Kriterien verdeutlicht. Abschließend wird die Nutzfrist als Ausdruck kanonischer Billigkeit interpretiert.

Autor/innen-Biografie

Dr. Daniel Tibi, Fachbereich Praktische Theologie der Paris-Lodron-Universität Salzburg

Daniel Tibi (geb. 1980) ist Assistenzprofessor für Kirchenrecht an der Paris-Lodron-Universität Salzburg.

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Veröffentlicht

2026-02-04

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