Beitragseinreichung
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Checkliste für Beitragseinreichungen
Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.- Antragsformular, Teilnehmerinformation mit Einwilligung, sowie ggf. weitere Unterlagen liegen als PDF vor.
- Alle Unterlagen folgen den Vorgaben der Ethikkommission in Richtlinien für Anträge , die unter "Über uns" zu finden sind.
- Bei einem Folgeantrag oder Änderungsantrag sind alle Unterschiede zum ursprünglichen Antrag farblich markiert. Das Kennzeichen des früheren Antrags wird angegeben.
- Bei einer Revision sind alle Änderungen farblich markiert. Die Antwort an die Gutachter (Punkt-für-Punkt) liegt als separates Dokument vor. Die Dateinamen enden mit "_rev1" etc.
Artikel
Standard-RubrikenrichtlinieZweistufiges Verfahren für DFG-Anträge
Allgemein
Benötigen Sie ein Votum der Ethikkommission im Rahmen eines DFG-Antrags, haben Sie
die Möglichkeit, ein zweistufiges Gutachtenverfahren zu wählen: Ein möglicher Vorteil
liegt hierbei darin, dass Sie noch nicht alle weiterführenden Dokumente
(z.B. Teilnehmerinformationen, Einverständniserklärung, Flyer, etc.) zum Zeitpunkt
der Antragstellung einreichen müssen.
Beim ersten Schritt reichen Sie lediglich das ausgefüllte Formular des Ethikantrags
sowie den dazugehörigen DFG-Antrag (in der Form, in der er eingereicht wird) und
alle bereits fertiggestellten Dokumente ein. Die Ethikkommission wird dann die
ethische Unbedenklichkeit auf der konzeptuellen Grundlage Ihrer Studie/n prüfen. Sollten Sie eine Bewilligung Ihres Projektes durch die DFG erhalten, müssten Sie
im zweiten Schritt nun alle fehlenden Dokumente mit dem Erstantrag nachreichen (als
Änderungsnatrag), woraufhin auch diese entsprechend der relevanten Kriterien
geprüft werden. Bitte beachten Sie, dass das erste Gutachten nach diesem Vorgehen
mit der formalen Auflage verbunden ist, einen Änderungsantrag einzureichen,
und dass das Votum seine Gültigkeit ohne Nachreichung der entsprechenden Dokumente
verliert.
Ablauf
1. Die Antragsteller geben an, welche Unterlagen sie vorlegen und welche fehlen / vorläufig sind und warum, ambesten direkt im Feld 1 "Ethikantrag zu einem Drittmittel-Projekt?". In den andren Feldern sollen Verweise auf die entsprechdne Seite im DM-Antrag stehen. 2. Die Gutachter gutachten auf dieser Grundlage und sollen das in Ihr GA reinkopieren. 3. Redakteur und Prozessmanagerin übernehmen das in das positive Votum: "... auf der Grundlage von..." "... vorläufig, bis ... vorgelget wird"
Schutz personenbezogener Daten
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