Studienordnung für den Studiengang Pharmazie

Bitte beachten Sie die geänderte Studienordnung für den Studiengang Pharmazie!

Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

Wir möchten Sie ausdrücklich auf §15 Abs. 5 AAppO hinweisen:
§ 15 Bestehen und Wiederholung von Prüfungen
(5) Nachweise, die für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind, können vor Bestehen des Ersten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung nur in dem auf die erstmalige Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt folgenden Semester erworben werden.
Das LPA überprüft dies auch. Die gesamte AAppO können Sie hier nachlesen