Intellectual Property (IP)
Innovative Ideen sind das Herzstück wissenschaftlicher Forschung und besitzen oft erhebliches wirtschaftliches Potenzial. Um Ihre Forschungsergebnisse und Erfindungen erfolgreich zu entwickeln und zu verwerten, ist es essenziell, Ihr IP (Intellectual Property) durch Schutzrechte vor unerwünschter Nachahmung zu sichern.

Dem Begriff "Intellectual Property (IP)" entspricht der deutsche Begriff „Geistiges Eigentum“, worunter man das Eigentum an unkörperlichen, nicht greifbaren immateriellen Schaffensergebnissen versteht - im Gegensatz zum Eigentum an Sachen.
Die Eigentumsrechte an solchen Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, aber auch Software und Know-how) können u. a. durch folgende Möglichkeiten geschützt werden:
- Gewerbliche Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster, Marken und Designs)
- Geschäftsgeheimnisse
- Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) müssen alle Erfindungen von Hochschulangehörigen, unabhängig ob sie aus dienstlicher Tätigkeit, aus einer Nebentätigkeit oder im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind, dem Arbeitgeber schriftlich gemeldet werden, und zwar bevor die Erfindung veröffentlicht wird - vergleiche dazu die WiT-Website Gesetzliche Grundlagen.
Die in der Abteilung Wissens- und Technologietransfer (WiT) angesiedelten Patentreferentinnen bieten Mitarbeiter*innen und Wissenschaftler*innen der Universität Münster (UM) eine individuelle Erstberatung zu Fragen des IP-Schutzes; sie betreuen eine Erfindung von der Idee bis zur Innovation am Markt. Die Patentreferentinnen stehen als Ansprechpartnerinnen in der Abteilung WiT oder in Ihrem Büro für eine IP-Beratung zur Verfügung. Für aussichtsreiche Innovationsprojekte findet eine proaktive Unterstützung der Universitätsangehörigen mit dem Ziel der Einwerbung von Drittmitteln statt. Neben Beratungs- und Informationsgesprächen zum Schutz "Geistigen Eigentums" unterstützen sie die Erfinder*innen im gesamten Verlauf des Patentgeschehens und fungieren als Bindeglied zur IP-Managementagentur "PROvendis GmbH" und zu Dezernat 6.2.

Der Prozess einer Patentierung an der UM ist ein sehr umfangreicher und gleichermaßen spannender. Klar ist zwar, dass es eine Verpflichtung der Hochschulangehörigen ist, Erfindungen zu melden, aber das „Wie?“ hat es in sich: Geheimhaltung einerseits und Transparenz gegenüber der Universität andererseits.
Dieser Weg wurde anschaulich kürzlich in der Unizeitung "wissen|leben" beschrieben: „Von der Linde zum Patent“. Es geht um zufällig von Forscher*innen entdeckte Alkaloide aus Lindenblüten. Neurotransmitter als Motor fürs Gehirn? Was zu der Erfindung und späteren Patentierung zu sagen ist, lesen Sie hier.
Die PROvendis GmbH, eine Tochtergesellschaft der Universität Münster, zählt zu den größten europäischen Dienstleistern im IP-Management und Technologietransfer. Seit 2002 evaluiert sie Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung, schützt neu entstandenes IP und vermarktet Schutzrechte. PROvendis ist die Tochtergesellschaft von 29 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und neben Hochschulen und Universitätskliniken auch für Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Start-ups tätig.