Erfindungsmeldung

Ihre Forschungsergebnisse und innovativen Ideen verdienen den bestmöglichsten Schutz. Die Patentreferentinnen bieten allen Beschäftigten der Universität Münster (UM) eine individuelle Beratung zu Fragen des IP-Schutzes. Sie betreuen ihre Erfindung während des gesamten Prozesses vom Ausfüllen des Formulars der Erfindungsmeldung, Begleitung bei der Abstimmung mit der PROvendis GmbH, unserer Tochtergesellschaft für IP-Management, bis zur erfolgreichen Vermarktung ihrer Erfindung. Die verschiedenen Formulare finden Sie hier zum Download (Erfindungsmeldung, Verfahrensbeschreibung Erfindung) oder weiter unten und rechts auf dieser Seite.

Das Bild verdeutlicht den Workflow von der Erfindung zum Patent; dargestellt sind die einzelnen Schritte aller Beteiligter an dem Verfahren.
© Universität Münster - AFO
  • Sie sind Studierende/r, Stipendiat*in oder Gastdozent*in der UM?

    Als solche*r

    • unterliegen Sie nicht dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, solange Sie keine Anstellung an der Uni Münster haben.
    • sind Sie bei einer Beteiligung an einer Erfindung nicht verpflichtet, ihre Erfinderanteile an die Uni Müster zu übertragen,
    • müssen Sie aber dann die anteiligen Kosten der Patentierung selbst tragen.


    Sie können Ihre Erfinderanteile aber an die Universität Münster übertragen:

    • Dies erfolgt dann zu den gleichen Bedingungen wie bei einer Diensterfindung,
    • d.h. die Uni übernimmt die Kosten einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und
    • Sie erhalten 30% Erfindervergütung (Brutterverwertungserlöse) bei einer erfolgreichen Vermarktung Ihrer Erfindung.

    Sollten Sie dies planen, dann setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:

    Frau Dr. Steinberg, Dez. 6
    Tel. 0251-83-22151
    Dr. Katharina Steinberg