Recht und Social Media

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Bloggen, Videos für Youtube drehen, einen Podcast erstellen – das klingt zunächst relativ einfach: Wörter runterschreiben, Material filmen, Texte einsprechen und vielleicht hier und da Musik einfügen. Doch ganz so simpel ist das nicht. Denn auch in sozialen Netzwerken gibt es rechtliche Vorgaben, an die man sich halten muss. Dabei kommt es oft zu Unsicherheiten. Sowohl im Bereich Datenschutz, als auch beim Medien- und Informationsrecht. Welche Daten meiner Nutzer darf ich verwenden? In welchem Umfang darf ich Bilder/Musik aus dem Internet nutzen? Und muss ich eigentlich Werbung auf meinem Channel kennzeichnen? All das sind Themen, die beim Einstieg in die Selbstständigkeit unumgänglich sind. Eine Antwort darauf und auf spezielle Fragen, wie zur Impressumspflicht oder dem Schutz der eigenen Inhalte, hat Dr. Philip Uecker. Der selbstständige Rechtsanwalt hat an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studiert und in seiner Karriere bereits bei der Bundesdatenschutzbeauftragten, einer großen internationalen Wirtschaftskanzlei und einer Boutique-Kanzlei für Intellectual Property in Mailand gearbeitet. In seinem Vortrag "Recht und Social Media" am Freitag, 26. April, gibt er sein Fachwissen weiter. So findet auch ihr euch zwischen den Gesetzen und Vorschriften zurecht und könnt erfolgreich in eure Selbstständigkeit starten!

 

Recht und Social Media

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„Wer von euch hat denn einen eigenen Blog?“, lautet die Einstiegsfrage, die Rechtsanwalt Philip Uecker den Studierenden bei seinem Vortrag „Recht und Social Media“ am Freitag, 14. Dezember, stellt. Einige Hände schnellen in die Höhe. „Mit einem richtigen Impressum?“, ergänzt Philip Uecker seine Frage. Betreten senken einige der Zuhörer ihre Hände wieder. „Das müsst ihr auf jeden Fall ändern“, kommentiert Philip Uecker die Situation und spielt damit auf den ersten Themenpunkt seines Vortrages an: die Impressumspflicht.

 

Mit der müssen sich Selbstständige wohl oder übel auseinandersetzen, schließlich muss auf allen kommerziellen Websites und bei der Bereitstellung von redaktionellen Inhalten, zum Beispiel auf Blogs, ein Impressum zu finden sein. Und das ist nicht das einzige Gesetz, das bei der Arbeit mit Sozialen Medien von Bedeutung ist. Auch im Urheberrecht, beim Influencer Marketing, dem Datenschutz und der Verwendung von externen Links gibt es einige Vorschriften und Regelungen, die beachtet werden müssen. Sich damit auseinanderzusetzen klingt zunächst ziemlich trocken und langweilig, doch Philip Uecker schafft es den Themen mit Alltagsbeispielen und witzigen Anekdoten Leben einzuhauchen.

Eine dieser Geschichten ist ein Fall, der sich rund um die Website „Marions Kochbuch“ dreht und verdeutlicht, warum man besser nicht einfach Bilder aus dem Netz stehlen sollte. Marion führt, wie der Titel der Website schon verrät, ein eigenes Kochbuch und kocht dafür verschiedene Rezepte, die ihr Mann anschließend fotografiert. Diese Bilder laden die beiden online hoch. Allerdings kam es im Laufe der Zeit immer öfter vor, dass die Bilder von anderen Nutzern verwendet wurden – ohne Erlaubnis. Deswegen fasste der Ehemann den Entschluss, jeden Bilderklau anzuzeigen und die Verwender abzumahnen. Mit Erfolg. Jeder Fall brachte den beiden mehrere Hundert Euro ein. Da die Website noch relativ unbekannt ist, sind die Strafen vergleichsweise gering. Anders sieht es jedoch aus, wenn Bilder von den Websites bekannter Hersteller gestohlen werden. Wie etwa bei der Nutzung von Herstellerbildern der Küchenmaschine Thermomix für private Ebay-Auktionen. Hier fällt die Strafe deutlich höher aus. Wie hoch genau, ist nicht einheitlich. „Recht ist nicht gleich Recht“, erklärt Philip Uecker, „Die verschiedenen Gerichtshöfe in Deutschland entscheiden bei ähnlichen Fällen zum Teil sehr unterschiedlich. Deswegen ist es immer wichtig, sich alle zugänglichen Urteile zu einem Prozess anzuschauen.“ Mit mehreren Tausend Euro müsse man in einem solchem Fall allerdings schon rechnen.

Auch den neuen Marketing-Trend, das Influencer Marketing, beleuchtet Philip Uecker ausführlich. Denn obwohl das Thema so modern ist, gibt es auch hier schon einige Bestimmungen. Bei einer bezahlten, aber auch kostenlosen Bereitstellung von Produkten durch eine Firma, muss dies immer transparent gemacht werden. Ansonsten läuft ein Influencer Gefahr, Schleichwerbung zu betreiben. Und das kann ganz schön teuer werden. Bei einem einmaligen Verstoß gibt es erstmal Verwarnungen und die Aufforderungen zu einer besseren Kennzeichnung durch die verantwortliche Medienanstalt. Wer dieser Aufforderung allerdings nicht nachkommt, dem könnte es schon bald wie dem Youtuber „Flying Uwe“ gehen. Dieser hat eine eigene Produktlinie herausgebracht, die auf den ersten Blick allerdings nicht mit ihm in Zusammenhang gebracht werden kann - sein Name befindet sich weder im Produkttitel, noch im Markennamen. Trotzdem hat er Videos, in denen er über die Produkte gesprochen hat, auch nach mehrfachen Hinweisen nicht als Dauerwerbesendung deklariert. Die Folge: eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro.

Der Fall dieses Youtubers ist Wirtschaftsinformatikstudentin Irina Boom besonders im Gedächtnis geblieben. Schließlich möchte auch sie später als Influencerin mit Produkttests oder dem Spielen von Computerspielen ihr Geld verdienen. Von dem Vortrag konnte sie deswegen in großem Maße profitieren: „Herr Uecker hat uns Informationen gegeben, die man selbst sehr aufwendig recherchieren müsste, wie die verschiedenen Rechtsprechungen oder Alltagsbeispiele. Deswegen hat sich der Vortrag für mich gelohnt und mir sehr geholfen.“

Sarah Mecklenburg