NC für Medizin: Der Albtraum mit der Traumnote 1.0

Studiendekan Marschall
Bernhard Marschall

Studiendekan Dr. Bernhard Marschall hat am 22. September in der FAZ einen Artikel mit dem Titel Die Inflation der Spitzenzeugnisse geschrieben.

Er beklagt den inflationären Umgang mit der Abinote 1.0, den knapp 800 Abiturienten aus NRW in 2010 bekamen – eine Verdoppelung in nur fünf Jahren! Hinzu kommt eine überproportionale Wahl von Münster als Studienfach, was zu einer Verachtfachung der Bewerberzahl verglichen mit 2006 geführt hat. Das führte zu dem Numerus clausus von 1.0 – mehr geht nicht.

Im Gegensatz zu den 1.5er- oder 2.0er-Kandidaten, die Anfang des Jahrtausends angefangen haben zu studieren, haben sich aber „weder das Bewerberfeld, noch die im Studium erbrachten Leistungen, … wesentlich geändert.“

Interessant: Die zehn Prozent der Studienanfänger, die ihr Studium abbrechen, entstammen zumeist nicht dieser 1.0-Klientel, sondern „zu einem ganz überwiegenden Anteil … der so genannten Wartezeit-, Ausländer- oder Zweitstudiengangquote“. In dieser Abbrechergruppe sind die Studierenden mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung in einem anderen Bereich deutlich überrepräsentiert.

Zum Schluß stellt sich Marschall der kniffeligen Frage, ob aus der 1.0er-Abiturientin Nicola eine bessere Ärztin wird:

Nach statistischen Erkenntnissen wird sie vermutlich eher in Regelzeit studieren, bessere Ergebnisse in den Staatsexamina erbringen und schneller auf dem Arbeitsmarkt ankommen, als Studierende anderer Auswahlquoten. Ist sie damit eine bessere Ärztin? Das sicher nicht. Aber erste wissenschaftliche Untersuchungen zeigen ebenfalls eine hohe Korrelation der Abiturnote zur Gesprächsführungskompetenz.

Eine Beurteilung des Studienerfolgs nach dem Kriterium, ob ein guter Arzt oder ein schlechter Arzt herausgekommen ist, fällt naturgemäß schwer. Zu vielseitig sind die Anforderungsprofile, zu vielschichtig die Einsatzgebiete künftiger Mediziner. Ganz sicher eignen sich die Staatsexamina nach heutigem Multiple-Choice-Zuschnitt aus dem Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen nur marginal für die Beantwortung dieser Frage. Allerdings verhindern die hieran geknüpften Leistungsorientierten Mittelvergaben der Länder eine progressive Reform der Auswahlverfahren und Curricula, solange nicht auch in den Staatsexamina andere – patientenbezogene – Leistungen gefordert werden. Wer mehr von den so genannten Softskills bei den Absolventen des Medizinstudiums fordert, der sollte weniger das Auswahlverfahren der Bewerber, als das deutsche Prüfungssystem adressieren.

Siehe auch den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 29.9. zur Mediziner-Zulassung: Lange Studiumswartezeit verletzt Grundrechte.

Foto by Dekanat Medizin, WWU Münster