Inhalte und Struktur des Studiums

Die Studienleistungen umfassen insgesamt 180 ECTS-Punkte/Leistungspunkte. Dabei entspricht ein Leistungspunkt einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. Die Dissertation wird mit 130 Leistungspunkten angerechnet. Die verbleibenden 50 Leistungspunkte sind im Studienpflichtprogramm im Umfang von 25 Leistungspunkten, in Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 20 Leistungspunkten und dem Abschlusskolloquium mit 5 Leistungspunkten zu erbringen. Die Dauer des Studiums am Promotionskolleg Empirische und Angewandte Sprachwissenschaft ist mit sechs Semestern angesetzt, kann aber bei einem Teilzeitstudium bis zu 12 Semester betragen.

Die Promotionsvorhaben können sich auf alle Teilbereiche der Sprachwissenschaft einschließlich sprachwissenschaftlicher Untersuchungen der Einzelphilologien sowie Sprachlehrforschung beziehen. Mögliche Schwerpunkte liegen in der Theoriebildung oder Untersuchung von Anwendungsaspekten, wobei die Untersuchung auf einer empirischen Basis erfolgen soll. Das primäre Ziel des Promotionsstudiums im engeren Sinne ist es somit sicherzustellen, dass die Promovierenden verschiedene Methoden der sprachwissenschaftlichen Datenerhebung und -analyse sicher beherrschen und diese reflektiert und kritisch anwenden können.

Zusätzlich zu den regulären Inhalten des Promotionsstudiums bieten wir unseren Promovierenden eine Reihe weiterer Möglichkeiten, die der weiterführenden Qualifikation und Vernetzung dienen. Neben den Gastvorträgen im Forschungsforum, die öffentlich zugänglich sind, organisieren wir mindestens einmal jährlich Workshops, die der Vermittlung einschlägiger Arbeitswerkzeuge oder der Vertiefung von Methodenkenntnissen dienen. Darüber hinaus können sich die Promovierenden alle zwei Jahre bei der Organisation einer Nachwuchstagung einbringen und so ihre Kompetenzen im Bereich der Wissenschaftsorganisation ausbauen. Informationen zu vergangenen Veranstaltungen finden Sie in der Rubrik Events.

Bestandteile des Studiums
© Promotionskolleg Sprachwissenschaft
  • 2 - Studienpflichtprogramm
    © Promotionskolleg Sprachwissenschaft

    Studienpflichtprogramm

    Doktorandenkolloquium (3x3 ECTS-Punkte)

    Das Kolloquium findet normalerweise als Blockveranstaltung statt und ist dreimal zu besuchen. Dabei sind folgende Leistungen zu erbringen: Im ersten Kolloquium (typischerweise am Ende des 1. Fachsemesters) ist ein Konzept für die Dissertation zu präsentieren und zu verteidigen. Im zweiten Kolloquium (typischerweise im 3. Fachsemester) ist über den Fortgang der Arbeit und über evtl. auftretende Probleme zu berichten. Im letzten Kolloquium (typischerweise im 5. Kolloquium) werden die zentralen Ergebnisse vorgestellt und diskutiert.

    Werkstatt/Projektgruppe (3x2 ECTS-Punkte)

    Die Werkstatt dient in erster Linie dem Austausch der Promovierenden untereinander. Sie schafft einen Raum, in dem Probevorträge gehalten werden können oder Feedback zu Abstracts und Aufsätzen eingeholt werden kann. Neben der Diskussion theoretischer und methodischer Fragen dient die Werkstatt auch der Planung und Koordination der von den Promovierenden getragenen Aktivitäten des Kollegs, beispielsweise der regelmäßig stattfindenden Nachwuchstagung. Die Werkstatt findet während der Vorlesungszeit wöchentlich statt und wird vom Sprecher oder der Sprecherin des Promotionskollegs begleitet.

    Individuelles Studienpflichtprogramm (10 ECTS-Punkte)

    Mit jeder Promovendin und jedem Promovenden wird zu Studienbeginn ein individuelles Studienprogramm im Umfang von 10 ECTS-Punkten zusammengestellt und in der Betreuungsvereinbarung  festgehalten. Dieses Studienprogramm dient vor allem dem Ziel, mögliche Lücken in der Ausbildung der Promovierenden zu schließen und alternative Methoden der empirischen Sprachwissenschaft kennen zu lernen. Dazu kann der Besuch von Vorlesungen, Haupt- oder Oberseminaren, speziellen Methoden- oder Statistikübungen und dgl. - im Regelfall jeweils mit Leistungsnachweis - gehören. Es kann aber auch u.a. ein individuelles Lektürepaket oder eine kleine Pilotstudie zur Erprobung einer bisher noch nicht selbsterprobten Methode vereinbart werden.

  • 3 - Wahlpflichtprogramm Englisch
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    Wahlpflichtveranstaltungen

    Der Wahlpflichtbereich besteht aus zwei Bereichen, dem Bereich A (Wissenschaftliche Kerntätigkeiten) und dem Bereich B (Wissenschaftsorganisation und ergänzende Studien). Mindestens 8 ECTS-Punkte sollen in Bereich A erworben werden. Die zu erhaltenden ECTS-Punkte variieren je nach zeitlichem Aufwand.

    Wissenschaftliche Kerntätigkeiten Wissenschaftsorganisation und ergänzende Studien

    Lehre
    Es können sowohl Einzelveranstaltungen als auch ganze Lehrveranstaltungen oder Tutorien gehalten werden.

    Teilnahme an einer wissenschaftlichen Fachtagung mit eigenem Vortrag

    Veröffentlichung eines Aufsatzes in einer begutachteten Publikation

    Teilnahme an ergänzenden Studien
    Dabei kann es sich um Vorlesungen, Seminare, Sprachkurse, Workshops, etc. handeln.

    Organisation einer wissenschaftlichen Fachtagung

    Praktikum

    Organisation eines Auslandsaufenthaltes

    Genaue Vorgaben können der Promotionsordnung entnommen werden.

  • Abschlusskolloquium

    Das Promotionsverfahren wird durch ein 60- bis 90-minütiges wissenschaftliches Fachgespräch abgeschlossen. Gegenstand des Abschlusskolloquiums ist ein Thema aus dem weiteren Umfeld der Dissertation, insbesondere methodische Fragen betreffend, das auf Vorschlag des Betreuungspanels vom Plenum der Lehrenden beschlossen wird. Die Kandidatin/der Kandidat eröffnet das Kolloquium mit einer maximal 15-minütigen Präsentation zu diesem Thema. Wissenschaftliche Anschlussprojekte und Berufsperspektiven können im Anschluss ebenfalls Gegenstand des Abschlusskolloquiums sein.