Betreuungsvereinbarung

Alle Studierenden im Promotionskolleg werden individuell von zwei Dozenten betreut. Ziele und Zeitplan des Studiums werden zu Beginn gemeinsam in einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung  festgehalten, um ein optimal begleitetes Promotionsstudium mit einem Abschluss nach sechs Semestern zu bieten.

In der Betreuungsvereinbarung werden

  • der Erstbetreuer/die Erstbetreuerin und der Zweitbetreuer/die Zweitbetreuerin jeder Promovendin/jedes Promovenden aufgeführt,
  • die Pläne und Ziele der Promovendin/des Promovenden erfasst,
  • entsprechend zu erwerbende Qualifizierungen der Promovendin/des Promovenden einschließlich eines Arbeits- und Zeitplanes ausgeführt,
  • Elemente des individuellen Studienprogrammes expliziert,
  • sowie der Umfang und die Verteilung der Betreuungseinheiten festgehalten.


Beide Seiten verdeutlichen sich so die mit dem Promotionsstudium am Promotionskolleg Empirische und Angewandte Sprachwissenschaft verbundenen Rechte und Pflichten.

Das Betreuungspanel soll in erster Linie eine individuell zugeschnittene Beratung unter Einbeziehung des jeweiligen Studien- und Promotionsfortschrittes bieten.



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