Betreuungsvereinbarung
Alle Studierenden im Promotionskolleg
werden individuell von zwei Dozenten betreut. Ziele und Zeitplan des
Studiums werden zu Beginn gemeinsam in einer schriftlichen
Betreuungsvereinbarung festgehalten, um ein optimal begleitetes
Promotionsstudium mit einem Abschluss nach sechs Semestern zu bieten.
In der Betreuungsvereinbarung werden
- der Erstbetreuer/die Erstbetreuerin und der Zweitbetreuer/die Zweitbetreuerin jeder Promovendin/jedes Promovenden aufgeführt,
- die Pläne und Ziele der Promovendin/des Promovenden erfasst,
- entsprechend zu erwerbende Qualifizierungen der Promovendin/des Promovenden einschließlich eines Arbeits- und Zeitplanes ausgeführt,
- Elemente des individuellen Studienprogrammes expliziert,
- sowie der Umfang und die Verteilung der Betreuungseinheiten festgehalten.
Beide Seiten verdeutlichen sich so die mit dem Promotionsstudium am Promotionskolleg Empirische und Angewandte Sprachwissenschaft verbundenen Rechte und Pflichten.
Das
Betreuungspanel soll in erster Linie eine individuell zugeschnittene
Beratung unter Einbeziehung des jeweiligen Studien- und
Promotionsfortschrittes bieten.

