Aufbau des Moduls Orientierungspraktikum (6 LP)

Bestandteile Format Anforderung
Seminar Praktikumsseminar zum Orientierungspraktikum

Aktive Mitarbeit

Praktikum Schulisches Praktikum

4 Wochen und 120 Stunden

Modulabschluss-
prüfung

In Anbindung an Praktikums-
seminar und Praxisphase

Theoriebasierte Praxisreflexion im Portfolio
(12 Seiten, benotet)

Ziele

Das Orientierungspraktikum dient der Beobachtung und dem Kennenlernen ausgewählter schulischer Praxisfelder und der Vielfalt der Aufgaben in diesen Berufsfeldern. Es soll den Studierenden (auf der Grundlage eines in einer Begleitveranstaltung vermittelten theoretischen Bezugsrahmens) die Einordnung und das Verständnis der beobachteten Phänomene ermöglichen und zur Klärung des eigenen Berufswunsches mittels einer Praxisreflexion beitragen. Die kontinuierliche Reflexion des Berufswunsches Lehramt wird über alle Praxisphasen hinweg begleitet durch die Arbeit mit dem Portfolio.
PePe-Portfolio

Inhalte des Seminars

Wesentliche Inhalte, Themen und Fragestellungen der Begleitveranstaltung beziehen sich auf Formen und Verfahrensweisen wissenschaftlicher Beobachtungen, Formen der Kooperation der Schule mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Bildungs- und Erziehungsaufträge der Einrichtungen, Fragen der Inklusion, Organisationsformen, didaktische Gestaltung sowie Berufsbilder.

Prüfungsleistung: Theoriebasierte Praxisreflexion (TPR)

Prüfungsleistung, Abgabe und Korrektur

Von der regelhaften Frist zur Einreichung der Leistung gemäß Praktikumsordnung, die dies sechs Wochen nach Abschluss der Praxisphase vorsieht, kann dann abgewichen werden, wenn

  • die Studierenden formlos nachweisen können, dass mit den Lehrenden eine andere, schriftlich fixierte Terminvereinbarung vorlag

oder

  • ein Härtefall nachgewiesen werden kann, der die rechtzeitige Einreichung der Leistung verhinderte. Der Härtefall ist vor Ablauf der Abgabefrist bei den Lehrenden anzuzeigen, nach Ablauf der Frist bei den Modulbeauftragten, sofern die Lehrenden nicht mehr erreichbar sind. Es ist mit geeigneten Dokumenten zu belegen, dass die Einhaltung der Frist nicht möglich ist oder war (z. B. bei Krankheit über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

Sofern keiner dieser Fälle vorliegt, gilt die angemeldete Leistung, wenn sie nicht eingereicht wurde, spätestens zwei Durchgänge nach der Lehrveranstaltung als nicht bestanden.

Zwei Durchgänge bemessen sich wie folgt: Die Prüfungsanmeldung in QISPOS ist veranstaltungsbezogen und kann somit ausschließlich im Semester der Seminarteilnahme erfolgen. Binnen zwei vorlesungsfreier Zeiten nach der Prüfungsanmeldung muss die Praxisphase durchgeführt werden und die Abgabe der Leistung (wie oben ausgeführt) erfolgen.

Sofern einer der genannten Ausnahmefälle vorliegt und die ursprünglichen Lehrenden nicht mehr zur Verfügung stehen, wird durch die Modulbeauftragten eine neue Prüferin bzw. ein neuer Prüfer zugewiesen. Die Studierenden führen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der neuen Prüferin bzw. dem neuen Prüfer, um die Leitlinien für die Erstellung der Leistung zu klären (Seminarinhalte, Aufgabe/n in der Praxisphase, Themenstellung der Ausarbeitung usw.).

Die Korrektur der Prüfungsleistung durch die betreuenden Lehrenden erfolgt i. d. R. bis spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit.