Das Juridicum der Universität Münster von Hans Malwitz, 1951-1958
Im Jahr 2015 begann die Prüfung, ob das Juridicum, das Hauptgebäude der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, unter Denkmalschutz zu stellen sei. Mit einer Unterschutzstellung würde nicht nur die stadtbildprägende Bedeutung des Baus gewürdigt. Der Entwurf von Hans Malwitz steht zugleich für die Vielstimmigkeit des münsterschen Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg. Gelten das Stadttheater als Ikone der Avantgarde und die ehemalige Landwirtschaftskammer als Vertreterin des zeitgenössischen Mainstreams, so knüpft das Juridicum an die monumentale Architektursprache der 1920er und 1930er Jahre an. Nach dem Krieg war Malwitz in Münster für den Wiederaufbau des Schlosses und die architektonische Neupositionierung der Universität im Stadtgefüge verantwortlich. Das 1958 fertiggestellte Juridicum gilt als sein Hauptwerk. Bisher ging die Forschung davon aus, dass Malwitz hier einen eigenen Entwurf aus den 1930er Jahren zitiere: die Wehrtechnische Fakultät für die TU-Berlin, ein Baustein in Albert Speers Plänen zum Umbau Berlins zu Hitlers Welthauptstadt Germania. Möglicherweise aus diesem Grunde taten sich schon die Nachfolger Malwitz‘ schwer mit dem Bau. Die linksbewegten 1970er Jahre hefteten ihm gar das Label „Nazi-Architektur“ an. Neuere Archivfunde ergeben nun ein neues, komplexeres Bild des Entwurfsprozesses und der Rolle, die dem Gebäude im Gesamtgefüge des Innenstadtcampus zugedacht war.
Das Projektergebnis wurde publiziert:
Eckhard Kluth: Das Juridicum der Universität Münster von Hans Malwitz, 1951-1958. In: Schlaglichter 17(Sonderband anläßlich des 20jährigen Bestehens des Freundeskreises Rechtswissenschaften e.V. am 18.12.2016), S. 2-53.