Einleitung

Home      Kontakt      

Hochschulkontakte Förderung Gastprofessuren Weitere Informationen
  

Zuschüsse

Wer mit einer Hochschule in den Benelux-Ländern kooperieren oder eine bestehende Zusammenarbeit intensivieren möchte, kann beim Landesbeauftragten Zuschüsse beantragen, z.B. zu den hiermit verbundenen Reisen und Aufenthalten.

Seit dem 29.5.2002 werden folgende Zuschüsse gewährt:

1. Fahrtkostenzuschuß

Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse mit Zuschlägen im In- und Ausland bis zu 800 km Entfernung

oder

bei PKW-Nutzung eine Wegstreckenentschädigung bis zu 800 km Entfernung in der Höhe von 17 Cent je km.

2. Zuschuß für die Unterkunft

Übernachtungskosten können in der nachgewiesenen Höhe erstattet werden, jedoch höchstens 60 Euro pro Nacht, insgesamt allerdings nur für zwei Nächte.

3. Tagungsgebühren

Tagungsgebühren für Konferenzen etc. werden bis max. 20 Euro übernommen.

Für Exkursionen gelten gesonderte Regeln.
Die Angaben gelten vorbehaltlich der Mittelzuweisung an den Landesbeauftragten.

Das entsprechende Formular finden Sie hier. (Word-Datei/ pdf-Datei)

Achtung: Momentan können keine Zuschüsse beantragt werden!