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Gastprofessuren

Der Landesbeauftragte vergibt aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW Gastprofessuren an nordrhein-westfälische Hochschulen: Jedes Jahr können zwei belgische und zwei niederländische Gastprofessoren vermittelt werden. Die Verweildauer beträgt ein Semester, die Lehrverpflichtungen sollten 2-8 Semesterwochenstunden umfassen. Entsprechende Anträge sind bis zum 31. Dezember (für das darauffolgende Sommersemester) bzw. bis zum 31. Mai (für das darauffolgende Wintersemester) zu stellen.



Gastlehrstuhl NRW in Leiden

Neben den beiden Gastprofessuren existiert seit dem Studienjahr 1984-85 der Gastlehrstuhl NRW in Leiden. Der Wechsellehrstuhl wird jährlich von der Universität Leiden ausgeschrieben. Der Landesbeauftragte ist bei der Freistellung behilflich.