Die Papsturkunden und -briefe für die Abtei Cluny und den Klosterverband der «Cluniacensis ecclesia» wurden erstmals im Jahr 1680 in Lyon mit dem Titel: «Bullarium sacri ordinis Cluniacensis» gedruckt. Wahrscheinlich war Pierre Simon, Claustralprior von Saint-Martial d'Avignon und Sekretär des Generalkapitels, mit der Edition betraut. Die Sammlung enthält rund 500 Dokumente aus der Zeit zwischen 928 und 1668, fast ausschließlich kurialer Herkunft, und bietet im Anhang eine Liste der Klöster, die mit Cluny durch Gebetsverbrüderungen verbunden waren. Das Werk ist leider nur sehr selten in Bibliotheken zu finden. Schon Alexandre Bruel stellte zu Ende des 19. Jahrhundert fest, dass es in Paris nur vier Exemplare gebe, nämlich in der Bibliothèque Nationale und in den Bibliotheken von Sainte-Geneviève, des Arsenal und der Archives Nationales. Der bekannte deutsche Bearbeiter der Papsturkunden des 13. Jahrhunderts, August Potthast, konnte für seine Forschungen kein Exemplar des «Bullariums» benutzen. Moderne Bibliothekskataloge im Internet wie der Karlsruher Virtuelle Katalog oder das ABES/SUDOC: Système universitaire de documentation verzeichnen heute nur noch die Exemplare der Bibliothèque Nationale de France (mit einer Sonderausgabe) und der Staatsbibliothek preussischer Kulturbesitz in Berlin. Weitere Exemplare befinden sich in der University Library Berkeley und in der Bibliothèque municipale de Dijon WWW: und in der Bibliothèque municipale de Lyon, http://www.bm-lyon.fr/ Im Rahmen der Vorarbeiten für ein Regestenwerk der Papsturkunden des Klosters Cluny wird deshalb hier eine Internet-Version des «Bullariums» bereit gestellt. Für das Scannen der Seiten stellte Jean-Loup Lemaitre, directeur d'études à l'École pratique des hautes études, IVe section, freundlicherweise Kopien seines privaten Exemplares des «Bullariums» zur Verfügung. Dafür sei ihm auch an dieser Stelle herzlich gedankt. Hinweise zur Benutzung: Die Internet-Version des «Bullariums» ist durch Indices und Konkordanzen erschlossen. Sie erleichtern das Auffinden bestimmter Dokumente und verweisen auf Regestenwerke und andere Editionen. Der Index paginarum erlaubt das Auffinden einer bestimmten, bekannten Seite des «Bullariums». Der Index chronologicus Privilegiorum bietet eine chronologisch geordnete Übersicht aller Dokumente mit den üblichen Angaben zur Identifzierung eines Stückes. Wenn möglich, werden eine weitere Edition sowie Regesten benannt. Die Abkürzungen können durch Anklicken aufgelöst werden. Wird eine Seite des «Bullariums» am Bildschirm dargestellt, so können durch Anklicken Aussteller und Datum der auf der Seite abgedruckten Stücke sichtbar gemacht werden.
Die technischen Arbeiten wurden im
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