• ABC

    Allgemeiner Studierendenausschuss – AStA

    Der AStA ist eine Einrichtung der studentischen Selbstverwaltung, dessen Mitglieder jährlich vom AStA-Vorsitzenden ernannt und vom Studierendenparlament bestätigt werden. Jeder neue AStA formuliert im Koalitionsvertrag der beteiligten Listen eigene Ziele und Aufgaben.

    Einige nicht immer explizit formulierte Ziele sind die Beratung, Betreuung und Vertretung der Studierenden gegenüber der Hochschule. Des Weiteren bietet der AStA einige Serviceleistungen, wie zum Beispiel den Verleih eines Bullis, das Beglaubigen von Kopien, eine Druckerei und eine kostenlose Rechts- und Sozialberatung an. Der AStA befindet sich in einem separaten Gebäude links vorm Schloss. Website des ASTA: www.asta.ms

     

    AStA-ReferentInnen

    Nach ihrer Ernennung (durch den AStA-Vorsitzenden bzw. die AStA-Vorsitzende) müssen diese vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Jede Referentin bzw. jeder Referent hat ein bestimmtes Aufgabengebiet. Dabei gibt es eigentlich keine "Vorschrift", welche Referate eingerichtet werden müssen, also welche Aufgabengebiete bearbeitet werden. Nur: An bestimmten Arbeitsfeldern wird kein AStA vorbeikommen: So gibt es zum Beispiel immer ein Finanzreferat, ein Referat für Hochschulpolitik oder ein Referat für Öffentlichkeitsarbeit.

     

    AStA-Vorsitz

    Der oder die AStA-Vorsitzende wird vom Studierendenparlament gewählt, hierzu benötigt er die absolute Mehrheit der Stimmen, also mindestens 16. Da für gewöhnlich bei den Wahlen keine Liste die absolute Mehrheit erreicht, wird meist eine Koalition aus zwei oder mehreren Listen gebildet und ein gemeinsamer Koalitionsvertrag erarbeitet. Der oder die AStA-Vorsitzende hat die Aufgabe, AStA-ReferentInnen für bestimmte Aufgabenbereiche zu ernennen sowie die Arbeit des AStA zu koordinieren.

     

    Ausländische Studierendenvertretung - ASV

    Die Ausländische Studierendenvertretung repräsentiert seit 1971 die Interessen der etwa 4000 ausländischen Studierenden an der Universität Münster und hat seitdem verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Diese Aufgaben erstrecken sich von Angelegenheiten der ausländischen Studierenden bis zu Veranstaltungen, wie das internationale Sommerfest, Vorträge und Seminare. Nebenbei versucht die ASV den ausländischen Ersti-Studierenden eine Orientierungshilfe und Hilfe beim Einschreiben an der Universität Münster anzubieten.

     

    Autonome Referate

    Die autonomen Referate sind für bestimmte benachteiligte Personengruppen eingerichtet worden. Autonom sind sie deshalb, weil sie unabhängig vom restlichen AStA auf Vollversammlungen ihrer Gruppen gewählt werden und auch nur diesen Rechenschaft schuldig sind. Allerdings müssen sie noch formal von der oder dem AStA-Vorsitzenden ernannt, sowie vom Studierendenparlament bestätigt werden. An der Uni Münster gibt es folgende Autonome Referate: Fachschaftenreferat, Frauenreferat, Schwulenreferat, Lesbenreferat, Behindertenreferat, Referat für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende, Sportreferat. Die Ausländischen Studierenden wählen ihre Ausländische Studierendenvertretung (ASV) in einer gesonderten Wahl.

     

    Bachelor/Master

    Berufsqualifizierende Studienabschlüsse, die entsprechend einer Erklärung der europäischen Bildungsministerkonferenz (Bologna 1999) an allen europäischen Hochschulen eingerichtet werden, um eine Vereinheitlichung und somit Vergleichbarkeit der Bildungssysteme innerhalb der Europäischen Union zu erreichen. Ein Masterstudiengang setzt ein abgeschlossenes Bachelorstudium voraus.

    • Bachelor of Arts – BA/ Master of Arts – MA
    • Bachelor of Arts, Master of Arts beenden in der Regel ein Studium der Geistes- und Kulturwissenschaften.
    • Bachelor of Science – BSc/ Master of Science - MSc
    • Bachelor of Science, Master of Science beenden in der Regel ein Studium der Naturwissenschaften oder auch der empirischen Sozialwissenschaften.
    • Master of Education

    Der Master of Education schließt sich an ein Bachelor of Arts oder Bachelor of Science an.

     

    Bologna-Prozess

    In der gemeinsamen Erklärung „Der Europäische Hochschulraum“ haben die für das Hochschulwesen zuständigen Minister von 29 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 in Bologna beschlossen, bis zum Jahr 2010 einen Europäischen Hochschulraum zu verwirklichen und zu diesem Zwecke auf eine Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme in Europa hinzuarbeiten.

    Mit dieser inzwischen als Bologna-Prozess bekannten Bestrebung werden folgende Ziele verfolgt:

    • Einführung eines gestuften/zyklischen Studiensystems Bachelor und Master
    • Einführung eines mit dem ECTS kompatiblen Leistungspunktesystems
    • Einführung des Diploma Supplement
    • Förderung der Mobilität und der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
    • Förderung der erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich.

     

    Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAFöG

    Gesetz über die staatliche Förderung, die Schüler und Schülerinnen sowie Studierende für ihre Ausbildung beantragen können.

    Weitere Informationen bekommt ihr auf den Websites des Studentenwerks Münster.

     

    cum tempore – c.t.

    Die Veranstaltung beginnt eine Viertelstunde später (akademische Viertelstunde). Beispiel: 11 Uhr c.t. = Veranstaltungsbeginn um 11.15 Uhr.

     

    Credit Point

    Maßeinheit für Studienleistungen, die die Vergleichbarkeit von Studienleistungen in Europa ermöglichen soll. Ein Credit Point (Leistungspunkt) entspricht einem Arbeitsaufwand von 25-30 Arbeitsstunden. Ein Semester sollte ca. 30 credits (30 LP) nicht überschreiten.

  • DEF

    Dekan/Dekanin

    Leiter/Leiterin eines Fachbereichs - zum Verzeichnis

     

    Dekanat

    Geschäftsstelle eines Fachbereichs - zum Verzeichnis

    Dezernat

    Das Dezernat ist eine organisatorische Grundeinheit der Verwaltung. Sie ist ein abgegrenzter Teil einer deutschen Behörde mit einem bestimmten Sachgebiet. An der Universität Münster gibt es sechs verschiedene Dezernate:

    • Dezernat 1: Akademische und studentische Angelegenheiten
    • Dezernat 2: Zentrale Dienstleistungen
    • Dezernat 3: Personalangelegenheiten
    • Dezernat 4: Gebäudemanagement
    • Dezernat 5: Finanzen und Controlling
    • Dezernat 6: Forschungsangelegenheiten

    ...zur Übersicht

     

    Diploma Supplement

    Das Diploma Supplement ist eine englischsprachige Zeugnisergänzung mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es informiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen.
    Mit dem Diploma Supplement soll die internationale Einstufung und Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse erleichtert werden. Ein Teil des Diploma Supplements, das National Statement, erläutert das deutsche Bildungssystem und ordnet den vorliegenden Abschluss in dieses ein.

     

    Dissertation

    Schriftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrades.

     

    Doktor/Doktorin

    Der Doktor ist der höchste akademische Titel, der das eigenständige wissenschaftliche Arbeiten bescheinigt und Voraussetzung für eine Habilitation ist.

     

    Doppelstudium

    Gleichzeitiges Studium von zwei Studiengängen. Die Einschreibung in einer weiteren Studiengang ist möglich, wenn zum Beispiel ein zusätzlicher Abschluss angestrebt oder zum Zwecke einer besseren Qualifizierung das Studium in einem weiteren Studiengang wünschenswert erscheint. Eine Einschränkung besteht bei zulassungsbeschränkten Fächern, d.h. für Studiengänge, die im Auswahlverfahren vergeben werden. Hier ist eine Doppeleinschreibung nur dann erlaubt, wenn dies wegen einer für den Beruf qualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studienkombination erforderlich ist (s. HG § 48, Abschnitt 2).

     

    Dozent/Dozentin

    Ein Dozent ist eine Person, die aufgrund eines Lehrauftrags in der Lehre tätig ist. Darunter fallen Professoren/Professorinnen, Doktoren/Doktorinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen.

     

    European Credit Transfer System - ECTS

    Abkürzung für das European Credit Transfer System, das zur Vergleichbarkeit der Studiengänge im europäischen Bildungsraum führt.
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind. Grundlagen des ECTS sind Leistungspunkte, welche die erwartete studentische Arbeitsbelastung (Workload) widerspiegeln und Modulen bzw. Lehrveranstaltungen zugeordnet werden.

     

    Evaluation

    Evaluation ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung. Sie ist durch drei Arbeitsschritte gekennzeichnet: interne Evaluation (Selbstevaluation), externe Evaluation (Peer review) und Follow Up. Durch die Evaluation sollen erkannte Schwächen abgebaut sowie vorhandene Entwicklungspotenziale besser ausgeschöpft oder neue inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Dabei wird der Ist-Zustand von Lehre und Studium, gemessen an den Zielen des jeweiligen Faches und den Qualitätsmaßstäben für ein wissenschaftlich fundiertes Studium (Soll-Zustand), bewertet.

     

    Exkursion

    Veranstaltungen in bestimmten Fächern außerhalb der Universität, zum Beispiel Ausgrabungen oder Museumsbesuche.

     

    Exmatrikulation

    Abmeldung von einer Hochschule. Mit der Exmatrikulation verliert man den Studierendenstatus und die damit verbundenen Rechte. Exmatrikulationen von Amts wegen (so genannte Zwangsexmatrikulationen) werden von der Hochschule dann vorgenommen, wenn keine ordnungsgemäße Rückmeldung erfolgt.

     

    Exposé

    Kurzbeschreibung eines wissenschaftlichen Arbeitsvorhabens

     

    Fachbereich – FB

    Organisatorische Grundeinheit von zusammengehörigen wissenschaftlichen Instituten einer Universität, bestehend aus den Mitgliedern des Lehrkörpers, den Studierenden und den übrigen, in den Fachbereichen tätigen Beamten/Beamtinnen, Angestellten und Arbeitern/Arbeiterinnen.
    Ein Fachbereich erfüllt im Rahmen der jeweiligen Verfassung selbstständig den wissenschaftlichen Auftrag in Forschung, Lehre und Studium in seinem Bereich.

     

    Fachbereichsrat - FBR

    Der FBR ist der Fachbereichsrat. Der Fachbereichsrat ist das ranghöchste Gremium des Fachbereichs. Der Fachbereichsrat kann verschiedene Ausschüsse bilden, die dem FBR inhaltlich zuarbeiten und Beschlussvorlagen liefern.

    Der FBR ist folgendermaßen besetzt:

    •  die Dekanin/der Dekan als Vorsitzende/Vorsitzender mit beratender Stimme
    • die Prodekanin/der Prodekan bzw. die Prodekaninnen/die Prodekane mit beratender Stimme
    • die Studiendekanin / der Studiendekan mit beratender Stimme
    • 8 Mitglieder aus der Gruppe der Professoren,
    • 3 Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder,
    • 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden,
    • 1 Mitglied aus der Gruppe der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter.

      

    Der Fachbereichsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten des Fachbereichs. Er ist insbesondere zuständig für:

    • Erlass und Änderung der Fachbereichsordnung,
    • Wahl der Dekanin/des Dekans und der Prodekanin/des Prodekans bzw. der Prodekaninnen/Prodekane,
    • Beschlussfassung über Studienpläne, Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen,
    • Beschlussfassung über den Antrag des Fachbereichs zum Haushaltsvoranschlag der Westfälischen Wilhelms-Universität auf der Grundlage der organisatorischen Gliederung des Fachbereichs und der aus dem Fachbereich vorgelegten Anträge,
    • Stellungnahme zu den Grundsätzen der Mittelverteilung,
    • Stellungnahme zum Entwicklungsplan des Fachbereichs,
    • Beschlussfassung über die Errichtung neuer und Änderung sowie Aufhebung bestehender wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten des Fachbereichs,
    • Erlass und Änderung der Ordnungen für die wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten des Fachbereichs,
    • Vorschläge zur Besetzung von Stellen für Professorinnen/Professoren,
    • Habilitationen,
    • Verleihung des Grades und der Würde einer Doktorin/eines Doktors ehrenhalber    (Dr. h.c.) nach Maßgabe der Promotionsordnung,
    • Bildung von Ausschüssen und Kommissionen,
    • Anträge auf Anordnung oder Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen an das Rektorat,
    • Entgegennahme der Berichte der Dekanin/des Dekans, insbesondere des Lehrberichts.

      

    Die Mitglieder des Fachbereichsrats (mit Ausnahme der Dekanin/des Dekans und der Prodekanin/des Prodekans) werden von den Mitgliedern des Fachbereichs nach Gruppen getrennt gewählt (d.h. bei den offiziellen Wahlen wählen alle Studierende des FB 09 drei Studierende aus ihren Reihen in den Fachbereichsrat). Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die Amtszeit der anderen Mitglieder beträgt zwei Jahre.

    Der Fachbereichsrat tagt etwa dreimal im Semester.

     

    Fachschaft - FS

    Eigentlich bezeichnet man mit Fachschaft alle Studierende eines Faches. Was man aber gewöhnlich "Fachschaft" nennt, sind deren gewählte Vertreter (etwa vergleichbar mit der Schülervertretung an einer Schule). Einmal im Jahr (im November) steht zusammen mit der Wahl zum Studierendenparlament die Wahl der Fachschaftsvertretung (FSV) ins Haus. Diese besteht - je nach Anzahl der Hauptfachstudierenden - aus elf oder 15 Mitgliedern und wählt auf einer konstituierenden Sitzung ihr Exekutivorgan: den Fachschaftsrat (FSR). Eben dieser Fachschaftsrat wird gemeinhin als "Fachschaft" bezeichnet. Zur Zeit gibt es an der Uni Münster rund 50 dieser Fachschaften, manche vertreten weniger als 200 Haupt- und Nebenfachstudierende, andere mehr als 5000.
    Die Fachschaft kümmert sich um fast alles, was das Studiherz begehrt: Studienberatung, Verkauf oder Ausleihe von Skripten und Klausuren, Erstsemester-Einführungen, Partys, Vorlesungsevaluationen und und und...
    Allgemein werden sie insbesondere als Service-Stellen geschätzt. Dass eine weitere zentrale Aufgabe jedoch auch in der Vertretung der Studierenden gegenüber den Lehrenden, dem AStA usw. besteht, wird weitaus weniger wahrgenommen. Oftmals sind es auch Fachschaftsmitglieder, die in den universitären Gremien wie dem Fachbereichsrat oder dem Institutsvorstand studentische Interessen wirkungsvoll vertreten, sei es bei neuen Studienordnungen oder bei Berufungen von neuen Professoren; diese Arbeit findet aber zumeist leider eher im Stillen statt.
    In der Regel trifft sich jede Fachschaft einmal pro Woche zur sogenannten Fachschaftssitzung. Diese ist offen, das heißt daran kann jede und jeder interessierte Studierende teilnehmen.

     

    Fachschaftenkonferenz – FK

    Alle Fachschaftsräte entsenden VertreterInnen in die Fachschaftenkonferenz. Diese trifft sich einmal wöchentlich. Die Aufgaben der Fachschaftenkonferenz sind zum Beispiel die Wahl der FachschaftenreferentInnen und die Koordination der Arbeit der Fachschaftsräte. Außerdem verfügt die Fachschaftenkonferenz über einen eigenen Etat, aus dem finanzielle Anträge der einzelnen Fachschaftsräte gezahlt werden können.

     

    Fachschaftsrat – FSR

    Der Fachschaftsrat wird auf einer konstituierenden Sitzung von der Fachschaftsvertretung gewählt. Für den Fachschaftsrat gibt es keine limitierenden Zahlen, dass heißt der Fachschaftsrat kann zahlenmäßig größer sein als die Fachschaftsvertretung. Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind in der Regel auch Mitglieder des Fachschaftsrats. Der Fachschaftsrat ist das Exekutivorgan der Fachschaft. Der Fachschaftsrat wird gemeinhin als „Fachschaft“ bezeichnet.

     

    Fachschaftenreferat

    Das Fachschaftenreferat ist für die Koordination der Arbeit der Fachschaften verantwortlich. So leiten der oder die FachschaftenreferentInnen die Fachschaftenkonferenz und sind Ansprechpartner der Fachschaften im AStA. Die FachschaftenreferentInnen werden von der Fachschaftenkonferenz gewählt, von der oder dem AStA-Vorsitzenden ernannt und vom Studierendenparlament bestätigt.

     

    Fachschaftsvertretung – FSV

    Die Fachschaftsvertretung besteht - je nach Anzahl der Hauptfachstudierenden - aus 11 oder 15 Mitgliedern und wird einmal im Jahr (November) in einer Wahl von allen Hauptfachstudierenden gewählt.
    Lehramtsstudierende studieren zwei bzw. drei verschiedene Fächer und sind daher zunächst für eines ihrer Fächer eingetragen und können in diesem Fach die Fachschaftsvertretung wählen. Es gibt aber auch eine fachübergreifende Fachschaft: die Fachschaft Lehramt GHR. Diese setzt sich für alle Belange der Studierenden mit Studienziel Grund-, Haupt-, Realschule und den entsprechenden Stufen der Gesamtschulen ein. Studierende mit diesem Studienziel können die Fachschaft problemlos wechseln, indem sie sich im Studierendensekretariat umtragen lassen und dort die Fachschaft Lehramt GHR als ihre Wahlfachschaft angeben.

     

    Fakultät

    Seit den 70er Jahren wird der Begriff Fakultät zunehmend durch die Bezeichnung Fachbereich ersetzt. Die Fachbereiche 1-5 haben aus traditionellen Gründen die Bezeichnung Fakultät aufrechterhalten.

     

    Forschungsbeirat

    Dieser Ausschuss wird vom Fachbereichsrat eingesetzt und ist folgendermaßen besetzt:

    • 6 Mitglieder aus der Gruppe der Professoren
    • 3 Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder
    • 2 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
    • 1 Mitglied aus der Gruppe der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Sein Aufgabenbereich umfasst die Vergabe von Mitteln zur Forschungsförderung, die Entwicklung diesbezüglicher Kriterien sowie den Informationsaustausch zwischen den bestehenden und künftigen Forschungs-, Ausstellungs-, Editions- und Tagungsprojekten, die Optimierung der Drittmittelverwaltung, die Darstellung und Vermittlung der Forschungsziele und -ergebnisse sowie die Koordination und Förderung von Forschungsprojekten. Der Beirat tagt etwa zweimal im Semester.

    Freier Zusammenschluss von Studierendenschaften – fzs

    Der freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland. Mit rund 90 Mitgliedshochschulen vertritt der fzs über eine Million Studierende in Deutschland.
    Der fzs vertritt bundesweit die sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Interessen von Studierenden gegenüber Hochschulen, Politik und Öffentlichkeit. Der fzs ist Mitglied in der European Students' Union (ESU) und auf internationaler Ebene in der International Union of Students (IUS).
    Der fzs erarbeitet Positionen zu verschiedenen hochschulpolitischen Themen mit dem Ziel diese in die politischen Diskussions- und Entscheidungsprozesse einzubringen. Der fzs setzt sich ein für:

    • eine gesetzlich und finanziell abgesicherte studentische Vertretung an Hochschulen,
    • die Beteiligung von Studierenden an allen hochschulpolitischen Entscheidungen in Hochschule, auf Landes- und Bundesebene,
    • einen freien Zugang zu Bildung,
    • eine bedarfsdeckende finanzielle Absicherung von Studierenden unabhängig vom Einkommen der Eltern,
    • den Abbau von Diskriminierung in Bildungssystem und Gesellschaft,
    • eine kritische Auseinandersetzung mit Wissenschaft und Gesellschaft,
    • studentische Solidaritätsarbeit und internationale Vernetzung von Studierenden. 

  • GHI

    Gasthörer/Gasthörerin

    Teilnehmer/Teilnehmerinnen (in der Regel ohne Abitur) an Lehrveranstaltungen ohne den Status eines Studierenden. Sie können nur im Rahmen der vorhandenen Studienplätze zugelassen werden: Für zulassungsbeschränkte Fächer kommt der Gasthörerstatus nicht in Frage. Gasthörer/Gasthörerinnen sind nicht berechtigt Leistungsnachweise zu erwerben und studienbegleitende Prüfungen abzulegen.

     

    Habilitation

    Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis, die im Unterschied zur Lehrbefähigung an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist. Voraussetzung für eine Habilitation ist die abgeschlossene Promotion. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann.

     

    Haushaltsausschuss

    Dieser Ausschuss wird vom Fachbereichsrat eingesetzt und ist folgendermaßen besetzt:

    • 4 Mitglieder aus der Gruppe der Professoren,
    • 1 Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder,
    • 1 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden,
    • 1 Mitglied aus der Gruppe der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter.

     

    Der Haushaltsausschuss wird vom Fachbereichsrat eingesetzt, um die Verteilung der Gelder innerhalb des Fachbereichs zu regeln und zu überwachen. Der Haushaltsausschuss tagt etwa einmal im Semester. 

     

     HIS LSF

    LSF ist die Abkürzung für Lehre, Studium und Forschung. Es handelt sich hierbei um ein webbasiertes Vorlesungsverzeichnis, das vom Hochschulinformationssystem (HIS) entwickelt wurde. In einigen Studiengängen ist die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen über LSF notwendig. ...zum HISLSF

     

    Hochschulrahmengesetz – HRG

    „Das HRG beschreibt die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und Hochschulrechts, an denen sich die Rechtsvorschriften der Länder (Landeshochschulgesetze, Rechtsverordnungen) zu orientieren haben.“ (Fischer-Hochschullexikon). Das HRG wurde im August 1998 durch eine umfassende Novelle geändert, die das Ziel hatte, die Hochschulen auf neue Anforderungen durch Globalisierung, Internationalisierung und Wettbewerb einzustellen, ihre Autonomie zu stärken und ihnen größere Spielräume für eigene Profilbildung einzuräumen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Hochschulgesetz, wobei in NRW inzwischen sogar das Hochschulzukunftsgesetz verabschiedet wurde. In diesen sind Richtlinien für alle Hochschulen in NRW festgelegt.

     

    Hochschulrat

    Der Hochschulrat ist vergleichbar mit einem Aufsichtsrat in einem Unternehmen: Er wählt und entlastet das Rektorat, nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen und segnet den Hochschulentwicklungsplan ab. Die Mitglieder des Hochschulrates beraten das Rektorat und beaufsichtigen dessen Geschäftsführung.
    An der WWU besteht der Hochschulrat aus acht Mitgliedern. Besetzt ist er mit drei hochschulinternen und fünf externen Mitgliedern, aus denen auch der Vorsitzende mit einer Dreiviertelmehrheit gewählt werden muss. Das Wissenschaftsministerium ernennt den Hochschulrat auf Vorschlag eines Auswahlgremiums für fünf Jahre. Der Senat muss den Mitgliedern zustimmen.
    Alle Hochschulen des Landes setzen nach Vorgabe des Anfang 2007 in Kraft getretenen Hochschulfreiheitsgesetzes den Hochschulrat als zentrales Organ ein. Seine Mitglieder sollen nach dem Gesetz „in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft“ tätig sein oder gewesen sein.

     Hochschulrat Universität Münster

     

    Hochschulrektorenkonferenz – HRK

    Die Hochschulrektorenkonferenz ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Sie hat gegenwärtig 268 Mitgliedshochschulen. In ihnen sind etwa 94 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert. Die HRK ist die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und sie ist das Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Sie befasst sich mit allen Themen, die Aufgaben der Hochschulen betreffen: Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung.

    Die inhaltliche Arbeit der HRK umfasst im Einzelnen die:

    • Information der Mitgliedshochschulen,
    • Formulierung und Vertretung gemeinsamer hochschulpolitischer Positionen der Mitgliedshochschulen,
    • Information der Öffentlichkeit,
    • Unterstützung der Mitgliedshochschulen bei der Umsetzung von Reformen,
    • Beratung von Politik und Verwaltung in Bund und Ländern,
    • Sicherung der Qualität von Lehre und Studium sowie der Mobilität von Studierenden,
    • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Verbänden,
    • internationale Hochschulzusammenarbeit,
    • Vertretung der deutschen Hochschulen im Rahmen der EU-Bildungs- und Wissenschaftspolitik,
    • Sammlung und Dokumentation einschlägiger Literatur.

     zur Website: http://www.hrk.de

     

    Hochschulsport – HSP

    Eingebunden in die allgemeinen Aufgaben der Hochschule soll der Hochschulsport ein bedarfsorientiertes Sport- und Bewegungsprogramm anbieten, wobei das Spektrum hierbei von der Freizeitbetätigung bis hin zum Wettkampfsport reicht. Der Hochschulsport bietet sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit ein Programm an, die Anmeldungen für die einzelnen Angebote sind in der Regel sehr früh und schnell ausgebucht- informiert euch rechtzeitig!

    zur Website des Hochschulsports Münster

     

    Immatrikulation

    Einschreibung an der Hochschule.

    Weitere Informationen zur Immatrikalation an der WWU findet ihr hier.

    Institut

    Kleinste Verwaltungs- und Organisationseinheit eines Fachbereichs im Bereich von Lehre und Forschung. Anstelle von Institut wird zuweilen der Begriff „Seminar“ verwendet.

  • JKL

    Kommilitone/Kommilitonin

    Studienkollegen und Studienkolleginnen (von lat.: commilitio für Mitstreiter, Kamerad bzw. commiles für Waffenbruder)

     

    Kommission für Lehre, Studienreform und studentische Angelegenheiten – KLS

    Die Kommission für Lehre und Studentische Angelegenheiten (kurz KLS) ist eine Arbeitsgruppe des Fachbereichsrats (Senat) und hat als Expertengremium beratende Funktion. Sie kümmert sich vor allem um die Begutachtung von Verwaltungsvorschriften und Studienordnungen, diskutiert Maßnahmen für die Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen und schätzt die Folgen politischer Entwicklungen für den Universitätsbetrieb ein.
    Die KLS formuliert Stellungnahmen oder Empfehlungen aus Sicht der Lehrenden und der Studierenden und gibt diese an den FBR zur Abstimmung bzw. zur Kenntnisnahme weiter.

     

    Kontaktzeit

    Kontaktzeit bezeichnet den Anteil am studentischen Workload, der durch lehrergebundene Vermittlung von Unterrichtsstoff bestimmt ist. Die Kontaktzeit, ausgedrückt in Semesterwochenstunden, findet Eingang in die Berechnung des Workload.

     

    Kultusministerkonferenz – KMK

    Die KMK ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie behandelt nach ihrer Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“. Eine ihrer wesentlichen Aufgaben besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern.

    Weitere Informationen findet ihr auf www.kmk.org.

     

    Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte

    Ein Lehrbeauftragter ist eine Person, die an einer Hochschule Lehrveranstaltungen hält, ohne dafür in einem Beschäftigungsverhältnis mit dieser Hochschule zu stehen. Der Lehrbeauftragte wird auf Honorarbasis vergütet oder verrichtet seine Tätigkeit unentgeltlich.

     

    Lehrstuhl

    Ein Lehrstuhl ist in Deutschland die planmäßige Stelle eines Professors an einer Hochschule, die mit personellen und finanziellen Mitteln zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in Forschung und Lehre ausgestattet ist. Grundlage für den Lehrstuhl ist der ratifizierte Haushaltsplan der jeweiligen Hochschule.

     

    Leistungsnachweis

    Ein Leistungsnachweis ist eine benotete Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise können aufgrund von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen sowie von Referaten o. ä. vergeben werden. In der Regel müssen in jedem Studiengang eine in der Prüfungsordnung vorgegebene Anzahl an Leistungsnachweisen als Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung vorgelegt werden.

     

    Leistungspunkte – LP

    Leistungspunkte sind eine Maßeinheit für den in Stunden gemessenen quantitativen studentischen Arbeitsaufwand (Workload). Die Vergabe von Leistungspunkten richtet sich nach der von Dozierenden erwarteten Arbeitszeit, die durchschnittlich begabte Studierende investieren müssen, um eine bestimmte Lehrveranstaltung oder ein Modul zu absolvieren.
    LP sollen die Vergleichbarkeit von Studienleistungen in Europa ermöglichen. Ein Leistungspunkt (LP) entspricht einem Arbeitsaufwand von 25-30 Arbeitsstunden. Ein Semester sollte ca. 30 LP beinhalten.

     

  • MNO

    Mensa

    Kantine für Studierende, Einrichtung des Studentenwerks.

    Das Mensaessen wird von Studenten i. d. R. mithilfe der Mensacard bezahlt, die gleichzeitig als Geldwertkarte an den Kopierern des Studentenwerkes eingesetzt werden kann.

    Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Studentenwerkes Münster: http://www.studentenwerk-muenster.de

     

    Modul/Modularisierung

    Studieneinheit, die in der Regel mehrere Veranstaltungen umfasst. Die Gliederung des gesamten Studiums in Module wird Modularisierung genannt.

     

    Modulbeschreibung

    Modulbeschreibungen bzw. Modulkataloge sollen zur Erhöhung der Transparenz in modularisierten Studiengängen angefertigt werden. Sie sollen entsprechend den „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der KMK (Beschluss vom 15.09.2000) mindestens folgende Informationen enthalten: Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand und Dauer der Module.

    Nomen nominandum – N.N.

    Name der/des Veranstaltungsleiterin/Veransatltungsleiters ist noch nicht bekannt, d.h. wird noch genannt.

  • PQR

    Professor/Professorin

    Ist eine Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur. Die Hauptaufgabe von Professoren ist die eigenverantwortliche Durchführung universitärer Forschung und Lehre.

     

    Promotion

    Erwerb des akademischen Grades „Doktor“. Ein Promotionsstudium schließt sich an ein abgeschlossenes Studium an.

     

    Prorektor/Prorektorin

    Die Prorektoren sind vom Senat für zwei Jahre gewählt. Die Prorektoren werden aus der Gruppe der Professoren der Westfälischen Wilhelms-Universität gewählt. Einer von ihnen kann auch aus der Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeiter stammen.
    Es gibt Prorektoren für folgende Bereiche: für Forschung, für Lehre und studentische Angelegenheiten; für strategische Planung und Qualitätssicherung; für Internationales und für wissenschaftlichen Nachwuchs.

     

    Prüfungsamt

    Je nach Studiengang sind für Staatsprüfungen Prüfungsämter als staatliche Einrichtungen und für Hochschulprüfungen Prüfungsausschüsse, die Dekanate oder Fakultäten als akademische Einrichtungen zuständig. Den Prüfungsausschüssen obliegt die Organisation der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die in den Prüfungsordnungen festgelegten Prüfungsbestimmungen eingehalten werden. Außerdem entscheiden die Prüfungsämter über die Anerkennung anrechenbarer Studienvorleistungen anderer Fachrichtungen und Hochschulen. Im Prüfungsamt erhält man auch Prüfungsordnungen und weitere Auskünfte über die Prüfungsangelegenheiten seines Studiengangs. Die Anmeldung zu einer Prüfung unterliegt in der Regel einer bestimmten Frist, so dass Vorabinformationen hierzu nützlich sein können. Allgemeine Informationen zum Prüfungsverfahren für die einzelnen Studiengänge sowie Termine hängen häufig an den »Schwarzen Brettern« aus.

     

    Prüfungsordnung

    Rechtliche Grundlage, die Art und Ablauf von Prüfungen festlegt.

     

    QISPOS

    Studierende in den seit Wintersemester 2005/06 eingeführten Bachelor- und Masterprogrammen müssen sich zu allen Studienleistungen und prüfungsrelevanten Leistungen in QISPOS anmelden. In QISPOS erhalten die Studierenden eine Übersicht über die erfolgten Anmeldungen.

     

    Qualitätssicherung

    Qualitätssicherung, d. h. die Definition und Einhaltung europaweit geltender Qualitätsstandards in der Hochschulbildung, ist ein zentrales Ziel des Bologna-Prozesses. Voraussetzung dafür ist die Erarbeitung vergleichbarer Methoden und Kriterien zur Bewertung der Qualität von Studium, Lehre und Forschung. Instrumente zur Überprüfung von Qualitätsstandards und zur Qualitätsverbesserung sind die Akkreditierung und die Evaluation.

     

    Rahmenprüfungsordnung

    Rechtliche Grundlage, die Art und Ablauf von Prüfungen für alle Fächer eines Studienmodells festlegt.

     

    Rektor/Rektorin

    Der Rektor/die Rektorin vertritt die Universität nach außen und ist Vorsitzender/Vorsitzende des Rektorats. ER/Sie ist vom Senat für vier Jahre gewählt. Der Rektor/die Rektorin muss Professor in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sein oder in einem unbefristeten privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.

     

    Rektorat

    Das Rektorat leitet die Universität. Ihm obliegen alle Angelegenheiten und Entscheidungen, für die in der Verfassung der Universität nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Es bereitet die Sitzungen des Senats vor und führt dessen Beschlüsse aus. Das Rektorat ist dem Senat auskunfts- und hinsichtlich der Ausführung von dessen Beschlüssen rechenschaftspflichtig. Ihm gehören neben dem Rektor/der Rektorin und dem Kanzler/der Kanzlerin als Leiter der Verwaltung der Universität die vier Prorektoren an.

     

    Repetitorium

    Zielgerichtete Wiederholung des Vorlesungs- bzw. Seminarstoffs als Vorbereitung zur Klausur oder Prüfung. Repetitorien werden – überwiegend für das Fach Rechtswissenschaft – sowohl im Rahmen des Lehrangebots als auch freiberuflich gegen Entgelt angeboten.

     

    Rückmeldung

    Anmeldung für das folgende Semester innerhalb der von der Rektorin vorgegebenen Frist. Die Rückmeldungen werden den Studierenden schriftlich übersandt. Mit der Zahlung des Semesterbeitrags und der Studiengebühren gilt die Rückmeldung als durchgeführt.

     

  • STU

    Selbststudium

    Selbststudium bezeichnet den Anteil am studentischen Workload, der für die eigenständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten (Vor- und Nachbereitung, Lektüre, Hausarbeiten, Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeit) aufgewandt wird. Die für das Selbststudium angenommene Zeit findet Eingang in die Berechnung des Workload, der die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen ist.

     

    Semesterbeitrag

    Der Semesterbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung. Er setzt sich zusammen aus einem Verwaltungskostenbeitrag und den Sozialbeiträgen für AStA und Studentenwerk. Mit Zahlung des Beitrags wird ein Semesterticket für Bus und Bahn ausgestellt.

     

    Semesterwochenstunde – SWS

    Zeitlicher Umfang einer während des Semesters wöchentlich stattfindenden Lehrveranstaltung. Eine Semesterwochenstunde beträgt, genau wie eine Schulstunde, 45 Minuten.

     

    Seminar

    Unterrichtsveranstaltung, in der wissenschaftliche Fragestellungen und Probleme vertieft und bearbeitet werden. Seminare bieten meistens Platz für 30 - 50 Studierende.

     

    Senat

    Der Senat ist für alle Angelegenheiten in Forschung, Kunst, Lehre und Studium zuständig, die die Universität in ihrer Gesamtheit betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem der Erlass von Ordnungen, die nicht nur für einzelne Fachbereiche gelten, und die Beschlussfassung über Berufungsvorschläge der Fachbereiche.
    Der Senat wählt auf vier Jahre den Rektor/die Rektorin und auf zwei Jahre die Prorektoren. Er besitzt das Vorschlagsrecht für die Ernennung des Kanzlers/der Kanzlerin und kontrolliert die Amtsführung des Rektorats. Zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und zur Beratung des Rektorats hat der Senat "Ständige Kommissionen"gebildet (http://www.uni-muenster.de/Senat/).
    Der Senat setzt sich aus 12 Professoren/Professorinnen, 4 wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, 4 Studierenden und 3 weiteren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zusammen.

     

    sine tempore – s.t.

    Die Veranstaltung beginnt pünktlich. Beispiel: 11 Uhr s.t. = Veranstaltungsbeginn um 11.00 Uhr.

     

    Staatsexamen

    Staatliche Prüfung als Abschluss eines Studiengangs. Das Staatsexamen wird durch ein staatliches Prüfungsamt und von als Prüfer berufenen HochschullehrerInnen abgenommen.

     

    Stipendium

    Finanzielle Unterstützung während des Studiums, die nicht zurückgezahlt werden muss. Stipendien werden von unterschiedlichen Einrichtungen vergeben, die weltanschaulich, parteipolitisch oder gruppenspezifisch orientiert sind.

     

    Studentenwerk

    Anstalt des öffentlichen Rechts, die sich die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und die sozialen Belange der Studierenden zur Aufgabe gemacht hat. Das Studentenwerk betreibt z.B. auch die Mensen und Wohnheime. (http://www.studentenwerk-muenster.de/)

    Studienbeirat

    Dieser Ausschuss wird vom Fachbereichsrat eingesetzt und ist folgendermaßen besetzt:

    • 3 Mitglieder aus der Gruppe der Professoren
    • 2 Mitglieder aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen
    • 6 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
    • Studiendekanin bzw. Studiendekan als Vorsitzende bzw. Vorsitzender

    In Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen, werden der Fachbereichsrat sowie die Dekanin oder der Dekan von dem Studienbeirat des Fachbereichs beraten. Der Studienbeirat tagt etwa zwei- bis dreimal im Semester.

    Studiengangwechsel

    Fach- und Abschlusswechsel. Als Fachwechsel gilt das Auswechseln von Studienfächern, als Abschlusswechsel versteht man die Wahl einer anderen Abschlussart Der Studiengangwechsel bedarf der Zulassung zum neuen Studiengang. Dabei wird ein Studiengangwechsel wie eine Neubewerbung behandelt.

    Ein Studiengangwechsel muss im Studierendensekretariat gemeldet werden.

     

    Studienordnung – STO

    Regelungen des verbindlichen Verlaufs des Studiums. Studienordnungen basieren auf den Vorgaben der Prüfungsordnungen und geben Studienziel, Studieninhalte und Studienumfang vor.

     

    Studierendenschaft

    Alle ordentlichen Studierenden einer Universität bilden die Studierendenschaft.

     

    Studierendensekretariat

    Das Studierendensekretariat steht in allen verfahrenstechnischen Fragen zu Zulassung, Bewerbung, Einschreibung, Beurlaubung etc. zur Verfügung. Informationen zu diesen Fragen gibt es auf der Website, insbesondere Informationen zu Einschreibungs- und Bewerbungsverfahren für Studiengänge, die von der Universität vergeben werden.

    Zur Website: https://www.uni-muenster.de/studium/studienangebot/studierendensekretariat.html

     

    Studierendenparlament – StuPa

    Die 31 Mitglieder des Studierendenparlaments (SP oder auch StuPa) werden einmal jährlich (und zwar in der letzten Woche des Novembers) von allen Studierenden der Uni gewählt. Zur Wahl treten mehrere Listen an, die teilweise an die "großen" Parteien angelehnt sind, teilweise aber eben auch partei-unabhängige Zusammenschlüsse darstellen. Das Studierendenparlament ist die "Legislative" der Studierendenschaft. Unter anderem hat es die Aufgabe, den AStA-Vorsitzenden zu wählen (also die "Exekutive"), den AStA zu kontrollieren, einen Haushaltsplan zu verabschieden oder über Finanzanträge von größerem Umfang zu entscheiden. Gerade die Verabschiedung des Haushalts macht das Studierendenparlament zu einem sehr wichtigen Organ, schließlich hat der Haushalt der Studierendenschaft ein Volumen von mehreren Millionen Euro, die sich aus den Sozialbeiträgen zusammensetzen, welche alle Studierenden im Semester zahlen müssen.

     

    Transcript of Records

    Das Transcript of Records (Abschrift der Studiendaten) ist ein Instrument des ECTS und führt die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form auf. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul bzw. für jede erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung werden nicht nur die Leistungspunkte, sondern auch die an der Gasthochschule vergebenen Noten sowie die ECTS-Grades angegeben. Somit werden die studentischen Leistungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht widergespiegelt.

     

    Tutorium

    Arbeitsgruppe in Verbindung mit einer Vorlesung, einem Seminar oder einer Übung, in der der Stoff der Lehrveranstaltung vorbereitet oder nachgearbeitet wird.

     

    Übung

    Unterrichtsveranstaltung, in der die wissenschaftlichen Arbeitsmethoden erlernt werden sollen.

     

  • VWXYZ

    Verfassung der WWU

    Schriftlich fixierte Grundsätze über Form und Aufbau der Universität Münster.

    Lt. Artikel 3 dieser Verfassung ordnet die Westfälische Wilhelms-Universität auf der Grundlage der verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ihre Angelegenheiten im Rahmen der geltenden Gesetze selbst. Die Verfassung vermittelt zudem Kenntnisse über Fachbereiche, Zentrale Einrichtungen, wissenschaftliches Personal, Wahlen und Gremien.

     

    Vorlesung

    Unterrichtsveranstaltung, in der der Lehrstoff in Vortragsform vermittelt wird.

     

    Wahl - Studienrendenparlamentswahl

    Und so funktioniert das Wahlverfahren: Auf den einzelnen Listen findet man eine beliebig große Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten. Du wählst mit deiner Stimme eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten auf einer der aufgestellten Listen. Damit gibst du deine Stimme erstens der Kandidatin / dem Kandidaten und zweitens der entsprechenden Liste. Am Ende wird dann anhand der Gesamtergebnisse der Listen (also: alle Stimmen, die die jeweilige Liste auf sich vereinigen konnte) die prozentuale Sitzverteilung errechnet. Innerhalb der Listen ziehen dann die Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den besten Stimmergebnissen innerhalb der Liste ins Studierendenparlament. Ein oberer Listenplatz bedeutet damit also nicht automatisch den Einzug ins Studierendenparlament.

     

    Workload

    Quantitativer Arbeitsaufwand gemessen in credit points bzw. Leistungspunkte (LP). Ein Leistungspunkt umfasst 25-30 Arbeitsstunden. In Bachelor-und Masterstudiengängen sollte man pro Semester ca. 30 Leistungspunkte erwerben. Der Workload ist ein geschätzter Wert für den Zeitaufwand, den Studierende im Durchschnitt benötigen, um ein definiertes Ziel zu erreichen.

     

    Zentrale Studierendenberatung – ZSB

    Die Zentrale Studienberatung für die Hochschulregion Münster informiert und berät Studieninteressenten und Studierende der Westfälischen Wilhelms-Universität und der Fachhochschule Münster in allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Durchführung eines Hochschulstudiums entstehen.

    Die Website der ZSB findest du hier: http://zsb.uni-muenster.de/

     

    Zentrum für Lehrerbildung –ZfL

    Das Zentrum für Lehrerbildung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster besteht seit dem 01.01.2004 und integriert folgende bisher existierende Institutionen der Lehrerbildung an der Universität Münster:

    • Zentrale Koordination Lehrerausbildung
    • Institut für Forschung und Lehre für die Primarstufe
    • Zentrum Wissenschaft und Praxis - Abteilung Schulpraktische Studien

    Das Zentrum für Lehrerbildung gliedert sich in zwei Abteilungen:

    • die Abteilung Praxisphasen und
    • die Abteilung Studienberatung.

     

    Die Abteilung Praxisphasen koordiniert und verwaltet die Praktika, welche alle Studierenden der Lehramtsfächer im Verlaufe ihres Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvieren müssen. So ist die Abteilung Praxisphasen für alle Fragen zuständig, die sich rund um Lehramtspraktika im Studium ergeben können: Praktikumsformen und -möglichkeiten, Auslandspraktika, Anerkennungen, Anmeldetermine und Anmeldungen...
    Die Abteilung Studienberatung nimmt im Bereich des Lehramts Primarstufe und im Bereich des Lehramts Grund-, Haupt- und Realschule ein eigenes Angebot wahr.
    Diese Beratung beschränkt sich auf allgemeine Studienfragen zu den genannten Lehramtsstudiengängen und auf die Fächer Mathematik, Deutsch und das erziehungswissenschaftliche Studium.
    Darüber hinaus finden Sie auf den Seiten der Studienberatung Hinweise auf die z.Zt. gültigen Studienmöglichkeiten in den verschiedenen Lehrämtern.

    Zur Website des ZfL gelangst du hier: http://www.uni-muenster.de/Lehrerbildung/

     

    Zweitstudium

    Studium eines weiteren Studiengangs nach Abschluss des ersten Studiums.