Einschreibungshinweise
Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig durch und bestätigen Sie anschließend die Kenntnisnahme im Online-Bewerbungsverfahren zum Master.
Alle Studierenden, die sich in einen Master of Education - Studiengang gemäß LABG 2009 einschreiben, müssen ein Praxissemester an einer Schule im Regierungsbezirk Münster durchführen. Für den Einstieg in das Praxissemester sind für Sie folgende Punkte schon von Beginn des Studiengangs an wichtig:
Zuweisung eines Praxissemester-Durchgangs
Mit der Einschreibung in den Master of Education erfolgt die verbindliche Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang im 2. oder 3. Fachsemester. Ein wichtiger Grund für die Notwendigkeit einer Zuweisung besteht in begrenzten Schul-Plätzen. Bei einer frühen Einschreibung erfolgt i. d. R. eine Zuweisung zum Praxissemester-Durchgang im 2. Semester, sofern genügend Plätze vorhanden sind oder keine fachspezifischen Sondervereinbarungen vorliegen. Kann die Einschreibung erst zu einem späteren Zeitpunkt des Sommersemesters erfolgen, wird i. d. R. automatisch das 3. Fachsemester zur Durchführung des Schulpraktischen Teils des Praxissemesters zugewiesen. Sie werden vom Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) über den Ihnen zugewiesenen Praxissemester-Durchgang per E-Mail informiert.
Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung Ihrer Regelstudienzeit nur dann verlässlich gewährleistet ist, wenn Sie dieser Zuweisung und den damit verbundenen organisatorischen Schritten Folge leisten.
Fristen für das aktuelle Semester
Die Fristen und genaue Informationen zum Verfahren für die Einschreibung zum Sommersemester bzw. Wintersemester werden auf dieser Seite erläutert: Verfahren und Fristen zur Zuweisung
Speichern Sie sich diesen Link ggf. einmal als Lesezeichen ab, um zu einem späteren Zeitpunkt hierauf zurückgreifen zu können.
Für die kommenden Semester gelten diese Fristen:
Wintersemester 2025/26
Einschreibung bis 07.10.2025: i. d. R. Praxissemester ab Februar 2026
Einschreibung nach 07.10.2025: i. d. R. Praxissemester ab September 2026
Sommersemester 2026
Einschreibung bis 09.04.2026: i. d. R. Praxissemester ab September 2026
Einschreibung nach 09.04.2026: i. d. R. Praxissemester ab Februar 2027
Nach der Zuweisung eines Praxissemester-Durchgangs sind Sie im entsprechenden Semester gehalten, am zeitnah folgenden Online-Verteilverfahren der Schulplätze (PVP) teilzunehmen:
Online-Verteilverfahren: Zuteilung einer Praxissemester-Schule
Für die Durchführung des Praxissemesters werden Sie vom Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) einer Praktikumsschule mittels eines Online-Verteilverfahrens der Schulplätze (PVP) zugeteilt. Hierbei werden Sie passend zum studierten Ziellehramt sowie den Studienfächern einer Schule aus der Ausbildungsregion Münster zugewiesen. Die Anmeldung im Online-Verteilverfahren muss durch die berechtigten Studierenden zu den auf der Homepage des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) bekannt gemachten verbindlichen Fristen erfolgen.
Regelungen für Härtefälle
Grundsätzlich sind Härtefälle beim ZLB anzuzeigen. Diese können in Hinblick auf die Zuweisung eines alternativen Praxissemester-Durchgangs, aber auch in Hinblick auf die konkrete Schulplatzzuteilung im Praxissemester gestellt werden. Betroffene Studierende müssen diese frühzeitig vor Beginn des Online-Verteilverfahrens für das Praxissemester im Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) anzeigen. Mehr Informationen zu Fristen und Härtefallverfahren
Bachelor-Zeugnis: Bearbeitungszeiten einplanen
Bitte nehmen Sie für die rechtzeitige Erstellung der Zeugnisdokumente frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsamt auf. Sollten Sie die Abschlussdokumente bereits beantragt haben, informieren Sie bitte die zuständige Sachbearbeiterin über die Notenverbuchung der letzten Prüfungsleistung. Informieren Sie sich zudem auch über die Abläufe zur Einschreibung im Studierendensekretariat.
Informationen zum Praxissemester und zu allen relevanten Verfahren finden Sie auf der Homepage des ZLB: http://www.uni-muenster.de/ZLB/praxisphasen/praxissemester2019