Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrecht

In ihrer ersten Pressemitteilung des Jahres ruft das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zum öffentlichen Protest gegen die Diskriminierung der Hochschulforschung im Urheberrechtsgesetz auf. Konkret geht es um den neuen Absatz 4 des §38 des Urheberrechtsgesetzes, der seit Anfang 2014 Gültigkeit hat und das Zweitveröffentlichungsrecht betrifft.

In der Begründung zu dieser Norm wird die Einschränkung dieses Rechtes deutlich: „Dies [das neue Zweitveröffentlichungsrecht] umfasst Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Der Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts ist auf diese Bereiche beschränkt, da hier das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch ist.”

Vor diesem Hintergrund hat das Aktionsbündnis gegen die Diskriminierung der Hochschulforschung im Urheberrecht eine Petition bei openPetition eingestellt: „Dieser Protest kann von allen unterzeichnet werden, die ein umfassendes und nicht-diskriminierendes Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und einen raschen und freizügigen Zugriff zum Wissen, vor allem zu dem mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wissen haben, einfordern.“

Foto: Institute for Science Networking Oldenburg