Bistro To Go

Auf Grund der aktuellen Coronaschutzverordnung, die im gastronomischen Bereich 2G+ verlangt, für den Zutritt zur Bibliothek jedoch lediglich die 3G-Regelung gilt, sind die Automaten im Bistro freigegeben, nicht jedoch der Verzehr von Speisen und Getränken. Auch  Gruppenarbeit ist hier bis auf weiteres nicht gestattet.

Der Verzehr von Speisen ist nur außerhalb des Gebäudes möglich, Getränke können Sie im Gebäude zu sich nehmen, soweit es sich um auslaufsichere und wiederverschließbare Gebinde handelt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.