E-Mail-Benachrichtigung erweitert

Bisher erhalten Sie – wenn Sie uns bei der Anmeldung oder unter http://www.ulb.uni-muenster.de/e-mail-benachrichtigung Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben – Benachrichtigungen über bereitliegende vorgemerkte Bücher und Fernleihen sowie Erinnerungsschreiben fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist und am Tag nach Ablauf der Leihfrist per E-Mail.

Ab sofort wurde dieser Service der E-Mail-Benachrichtigung erweitert: Rückforderungen sowie 2. und 3. Erinnerungen nach Ablauf der Leihfrist werden aus rechtlichen Gründen zwar weiterhin grundsätzlich per Post versandt, jedoch erhalten Sie diese Schreiben zukünftig auch per E-Mail. Aufgrund der Postlaufzeiten erhalten Sie diese E-Mail-Benachrichtigung in der Regel etwa einen Tag vor der Zustellung der schriftlichen Benachrichtigung.

Bitte beachten Sie, dass Fristüberschreitungsgebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben entstehen. [via ULB News]