



Herzlich willkommen auf der Website der Lehrstühle Prof. Dr. Joachim Englisch und Prof. Dr. Marcel Krumm!
Das Institut für Steuerrecht an der Universität Münster wurde 1934 offiziell begründet. Dem damaligen Lehrstuhlinhaber Ottmar Bühler wurde am 12. April 1934 vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung genehmigt, im Verkehr mit anderen Stellen das bisherige Seminar für Steuerrecht als 'Institut für Steuerrecht' zu bezeichnen. Das Institut ist damit das älteste seiner Art in Deutschland. Als Nachfolger Bühlers wirkten von 1950-1974 Friedrich Klein und von 1975-1981 Paul Kirchhof. 1982 trat Dieter Birk dessen Nachfolge an und leitete das Institut für beinahe 30 Jahre.
Seit 2011 ist Joachim Englisch Direktor des Instituts, seit 2018 gemeinsam mit Marcel Krumm.
Materiale Rechtsstaatlichkeit verlangt gerechte Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die einzelnen Steuerpflichtigen […] Die Probleme der Steuergerechtigkeit sind keine transzendenten; sie müssen hier gelöst werden, hier und jetzt.
Reforming the tax system may not be easy or popular in the short term, but it holds out the prospect of significant economic gains and hence the promise of higher living standards in the long term.






Prof. Englisch wirkte am 17.9.2026 als Panelist bei der 7th Annual Virtual International Tax Conference der IFA USA mit. Gemeinsam mit Vertretern der EU-Kommission, des US-Finanzministeriums und der Beraterschaft diskutierte er das Thema: „Beyond BEPS: The Next Wave of International Tax Reform from Brussels, Paris, and New York.“ Den Schwerpunkt seines Beitrags bildete die Analyse des Vorschlags der EU-Kommission für ein „28. Regime (EU Inc.)“.
In der im September 2026 erschienen Festschrift für Prof. Dr. Hans Nieskens hat Prof. Dr. Joachim Englisch einen Beitrag zu Umsatzsteuerfragen von Stablecoins veröffentlicht. Professor Englisch setzt sich darin mit dem technischen Hintergrund und der umsatzsteuerlichen Einordnung der Emittierung und des Sekundärerwerbs dieser Token auseinander, die mit realen Vermögenswerten unterlegt und damit an deren Wertentwicklung angebunden sind. Auf Ebene der steuerbaren Leistung ist dabei zwischen einer möglichen Leistung des Emittenten bzw. Veräußerers einerseits sowie der Leistung der Validatoren bzw. Kryptobörsen andererseits zu unterscheiden. Steuerpflichtig sind im Ergebnis nur wenige Transaktionen, bei denen aber auf dem anonymen, digitalen Markt regelmäßig ein Vollzugsdefizit besteht. Verschärft wird das Vollzugsdefizit durch den fehlenden Zuschnitt umsatzsteuerlicher Vereinfachungsinstrumente, wie der fingierten Leistungskommission auf dezentrale Vorgänge. Professor Englisch empfiehlt daher, Plattformbetreiber nach dem Vorbild von DAC 8 in die Mehrwertsteuererhebung einzubinden. Die Festschrift wurde Prof. Dr. Hans Nieskens am 17.9.2026 überreicht.


Prof. Dr. Englisch hat das Editorial für die aktuelle Ausgabe der EC Tax Review verfasst. Der neunseitige Beitrag untersucht den jüngsten Trend der EU-Kommission, steuerrechtliche Bestimmungen in nicht-steuerliche Gesetzesvorhaben mit aufzunehmen und auch insoweit vom Einstimmigkeitserfordernis im Rat absehen zu wollen. Prof. Englisch unterzieht dieses Vorgehen einer kritischen unionsprimärrechtlichen Würdigung unter Berücksichtigung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung zu den Annexkompetenzen für abrundende bzw. untergeordnete Regelungen. Er plädiert für eine qualitative anstelle einer quantitativen Beurteilung der Relevanz steuerlicher Regelungen und gelangt auf dieser Grundlage zu einer differenzierten Bewertung der jüngsten Kommissionsvorschläge.





