



Herzlich willkommen auf der Website der Lehrstühle Prof. Dr. Joachim Englisch und Prof. Dr. Marcel Krumm!
Das Institut für Steuerrecht an der Universität Münster wurde 1934 offiziell begründet. Dem damaligen Lehrstuhlinhaber Ottmar Bühler wurde am 12. April 1934 vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung genehmigt, im Verkehr mit anderen Stellen das bisherige Seminar für Steuerrecht als 'Institut für Steuerrecht' zu bezeichnen. Das Institut ist damit das älteste seiner Art in Deutschland. Als Nachfolger Bühlers wirkten von 1950-1974 Friedrich Klein und von 1975-1981 Paul Kirchhof. 1982 trat Dieter Birk dessen Nachfolge an und leitete das Institut für beinahe 30 Jahre.
Seit 2011 ist Joachim Englisch Direktor des Instituts, seit 2018 gemeinsam mit Marcel Krumm.
Materiale Rechtsstaatlichkeit verlangt gerechte Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die einzelnen Steuerpflichtigen […] Die Probleme der Steuergerechtigkeit sind keine transzendenten; sie müssen hier gelöst werden, hier und jetzt.
Reforming the tax system may not be easy or popular in the short term, but it holds out the prospect of significant economic gains and hence the promise of higher living standards in the long term.
Herr Professor Englisch bietet im Wintersemester 2026/27 im Rahmen des Schwerpunktbereichs Steuerrecht ein Seminar zum Thema Lenkung durch Steuern an. Die Vorbesprechung wird voraussichtlich am 22. Juli 2026 stattfinden. Der genaue Zeitpunkt und der Raum werden noch bekannt gegeben.
Bitte informieren Sie sich beim Prüfungsamt rechtzeitig über die Anmeldemodalitäten. Neben der Anmeldung im Prüfungsamt ist binnen gleicher Frist eine Anmeldung ausschließlich per E-Mail an steuerrecht@uni-muenster.de erforderlich. Die Anmeldung muss das beigefügte Anmeldeformular und einen aktuellen Notenauszug (Wilma 3 oder Äquivalent) enthalten. Über die Anmeldefrist erteilt das Prüfungsamt Auskunft.
Die Seminararbeit muss bis zum 12.10.2026 um 12.00 Uhr sowohl als Word-Datei und PDF per E-Mail an steuerrecht@uni-muenster.de sowie in gedruckter Form (postalisch oder persönlich in Raum JUR 220A) abgegeben werden. Bei postalischer Abgabe ist das Datum der Aufgabe maßgeblich; es ist ggü. dem Lehrstuhl mit einem Einlieferungsbeleg nachzuweisen. Das Seminar wird voraussichtlich Mitte Dezember stattfinden. Die zu vergebenden Einzelthemen sowie formale Anforderungen sind der Anlage zu entnehmen.


Vom 25. bis 27.2.2026 nahm Prof. Englisch an der F.A.Z. Steuerkonferenz der Wirtschaft in Berlin teil. Am ersten Konferenztag wirkte er auf zwei Panels mit: Zum einen führte er in den Themenblock zum Mindeststeuer im Panel zu „Tax Developments in Canada, Ireland, United Kingdom, United States of America” ein. Zum anderen kommentierte er auf einem weiteren Panel zu „Tax Developments in the United States of America” die Überlegungen der Vertreterin des US-Finanzministeriums zur internationalen Koordination der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle. Prof. Englisch äußerte sich dabei insbesondere kritisch zu der Vorstellung, noch einmal grundlegend multinational über die hierfür maßstabsbildenden Prinzipien zu diskutieren; er plädierte stattdessen für einen pragmatischen Ansatz im Umgang mit der sich abzeichnenden Entwicklung einer Fragmentierung der diesbzgl. Besteuerungsstandards. Am dritten Konferenztag äußerte sich Prof. Englisch auf einem weiteren Panel zu beihilferechtlichen Aspekten von Umsatzsteuervergünstigungen.
Im Januar ist der Tagungsband der ein Jahr zuvor von der WU Wien organisierten Konferenz „CJEU – Recent Developments in Value Added Tax“ erschienen. Dort abgedruckt ist die Keynote von Prof. Dr. Englisch zum Thema „Extensive interpretation of the law in CJEU case law in VAT“. Der Beitrag analysiert auf knapp 50 Seiten Entwicklung, Brüche und Fallgruppen extensiver Auslegung durch den EuGH in den ca. 1.000 bislang ergangenen Entscheidungen in Mehrwertsteuersachen.


Am 17.11.2025 präsentierte Prof. Dr. Englisch auf Einladung von Prof. Dr. Sabbi zwei seiner Forschungsprojekte aus dem Bereich der Mehrwertsteuer an der PhD School der Juristischen Fakultät der Universität Bergamo. Die insgesamt vierstündige Veranstaltung bot reichlich Gelegenheit für Diskussion. Im Anschluss wurde der fachliche Austausch noch im kleinen Kreis mit den drei steuerrechtlichen Kollegen der Universität Bergamo fortgesetzt.


Am 21.10. hielt Prof. Dr. Englisch einen weiteren Vortrag an unserer Partnerfakultät an der Chuo Universität in Tokio. Thema war die Mehrwertsteuererhebung auf Krypto-Wirtschaftsgüter (insbes. virtuelle Währungen und NFTs); dieser Vortrag richtete sich vor allem an Doktoranden, PostDocs und erfahrende Kollegen und Kolleginnen. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine rege Diskussion weit über den vorgesehenen Zeitrahmen hinaus. Es zeigte sich, dass die Thematik die Rechtswissenschaft und Praxis auch in Japan rechtsdogmatisch wie rechtspolitisch vor erhebliche Herausforderungen stellt.
In derselben Woche reiste Prof. Englisch weiter nach Kyoto. Dort tauschte er sich mit Kolleginnen und Kollegen verschiedener Universitäten insbes. zu rechtsvergleichenden Problemstellungen des Erbschaftsteuerrechts aus.