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Arbeits- und Umweltschutz


Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit überprüften im Rahmen regelmäßiger Begehungen und anlässlich eingegangener Meldungen von Sicherheitsmängeln zahlreiche Arbeitsplätze in allen Bereichen der Universität und informierten die Verantwortlichen und Beschäftigten über geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.

Neben der Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Koordination der Ausbildung von Ersthelfern und lokalen Brandschutzbeauftragten sowie der Unterweisung von Auszubildenden war ein Aufgabenschwerpunkt insbesondere die Information neu berufener Professorinnen/Professoren sowie die Unterstützung beim Aufbau und der Dokumentation der dezentralen Arbeitsschutzorganisation.

Bis zum Jahresende wurden 84 Unfälle von Studierenden und 59 Unfälle von Bediensteten gemeldet.

Unfallmeldungen von Studierenden und Bediensteten:

Jahr Studierende Bedienstete Summe
Arbeits-
unfälle
Wege-
unfälle
Sport-
unfälle
Summe Arbeits-
unfälle
Wege-
unfälle
Sport-
unfälle
Summe
1990 21 94 51 166 30 31 2 63 229
1991 19 122 50 191 45 34 4 83 274
1992 24 124 41 189 42 38 1 81 270
1993 21 100 61 182 49 28 1 78 260
1994 26 124 53 203 26 26 4 56 259
1995 18 105 58 181 48 46 2 96 277
1996 22 91 58 171 43 51 2 96 267
1997 16 100 43 159 41 28 8 77 236
1998 13 105 50 167 32 44 2 78 246
1999 20 99 52 171 42 30 3 75 246
2000 16 69 67 152 29 46 3 78 230
2001 15 73 47 135 32 40 2 74 209
2002 13 86 39 138 38 53 4 95 233
2003 20 85 49 154 37 32 0 69 223
2004 24 43 48 115 44 40 2 86 201
2005* 23 20 41 84 28 31 0 59 143
*) vorläufige Daten

Mit der seit Jahresanfang besetzten Stelle eines zentralen Beauftragten für die Biologische Sicherheit und Tierschutz konnte eine deutliche Verbesserung der Kooperation zwischen den beteiligten Wissenschaftlern, den Aufsichtsbehörden und der Universitätsleitung als Betreiber der Forschungslabore erreicht werden. Die Gründung eines landesweiten Netzwerks "Biologische Sicherheit" soll den Beauftragten für Biologische Sicherheit an den Hochschulen in NRW einen schnelleren Informationsaustausch und eine koordinierte Zusammenarbeit ermöglichen.

Eine vom zentralen Beauftragten für die Biologische Sicherheit und Tierschutz durchgeführte Lehrveranstaltung für die Absolventen von Masterstudiengängen wurde vom Umweltministerium NRW als Weiterbildungsmaßnahme für angehende Projektleiter anerkannt.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Biostoffverordnung haben der Zentrale Beauftragte für Biologische Sicherheit, der Arbeitsmedizinische Dienst und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Erstellung einer umfassenden Gefährdungsermittlung begonnen, in der mögliche Risiken für Mitarbeiter beim Umgang mit biologischen Arbeitstoffen erfasst werden.

Mit der Feuerwehr wurden wieder zahlreiche Brandschauen im Universitätsbereich durchgeführt. Neben der Beratung universitärer Einrichtung in Fragen des organisatorischen und technischen Brandschutzes gab es Brandschutzunterweisungen für die Beschäftigten mit Löschübungen am mobilen Löschtrainer. Weiterhin wurden Sicherheitsrichtlinien für externe Veranstalter im Zusammenhang mit der Nutzung universitärer Räumlichkeiten festgelegt.

In einer Veranstaltung informierten die Landesunfallkasse und das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Bereichsverantwortliche aus den naturwissenschaftlichen Einrichtungen umfassend über das Thema "Arbeitsschutz eine Aufgabe für Führungskräfte".

Für die naturwissenschaftlich arbeitenden Einrichtungen wurden aus Zentralmitteln sicherheitsrelevante Beschaffungen sowie Wartungs- und Prüfaufträge in Höhe von ca. 76.000 € veranlasst. Die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung erforderte einen Betrag von ca. 78.000 €.

Vom zentralen Gefahrstofflabor der Universität wurden insgesamt 6 Raumluft-, 93 Kühlschmierstoff-, 61 Abwasser- und 15 Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt. Außerdem wurde regelmäßig die Keimzahl im Kühlwasser des Heizkraftwerks bestimmt.

Mit der Beschaffung eines Analysegerätes für Wasseruntersuchungen wurde die Ausstattung des Gefahrstofflabors weiter ergänzt. Mit dem Gerät lassen sich auch die niedrigen Schwermetallgrenzwerte der Trinkwasserverordnung kontrollieren.

Der Gefahrgutbeauftragte der Universität überwachte 15 Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter. Das Gefahrgutbeförderungsaufkommen betrug ca. 550 t.

Im Rahmen der universitätsinternen Weiterbildung wurden 8 beauftragte Personen in den für sie maßgebenden Gefahrgutvorschriften geschult. An einer weiteren Schulung zum Thema "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" nahmen 2 beauftragte Personen und 12 Fahrzeugführer teil.

Der Betriebsbeauftragte für Abfall hat erstmalig eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Sonderabfallentsorgung an der WWU angeboten. Insgesamt 8 Personen haben an der Fortbildung teilgenommen.

Die Entsorgung von Sonderabfällen aller Art erforderte bei einer Gesamttonnage von 65 t Kosten in Höhe von ca. 77,7 T€.

Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle waren 46 Behälter mit einem Gesamtvolumen von 3.331 l erforderlich. Die Gesamtkosten betrugen 46,1 T€.

Mengen- und Kostenentwicklung für Sonder- und radioaktive Abfälle 1995-2005:

Jahr Sonderabfall Radioaktive Abfälle
Mengen
(t)
Kosten
(Euro)
Mengen
(t)
Kosten
(Euro)
1995 792     124.244     3.882     45.906    
1996 1.075     100.622     1.890     37.836    
1997 1.802     101.747     4.500     58.663    
1998 1.265     94.589     3.593     46.016    
1999 2.496     139.071     3.035     34.768    
2000 1.362     62.378     1.560     29.655    
2001 1.893     85.386     2.900     35.279    
2002 1.604     104.458     465     6.294    
2003 1.686     94.215     3.196     55.718    
2004 1.841     93.600     1.914     24.490    
2005 65     77.701     3.133     46.107