An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Sanierungsmaßnahmen
direkt durch das Dezernat 4 geplant und durchgeführt wurden.
Im Februar 2002 ist die Dienstrechtsreform durch das 5. Gesetz zur Änderung des
Hochschulrahmengesetzes sowie das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung
in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen für die Hochschulen, die Einführung
der Juniorprofessuren, die Abschaffung von Hochschuldozenten- und
Assistentenstellen, der Wegfall der Habilitation als Qualifikationsnachweis für eine
Berufung und die Einführung leistungsbezogener Elemente in die
Professorenbesoldung, werden für die Hochschulen erst nach Umsetzung in
Landesrecht, wofür den Ländern eine Frist bis zum 01.01.2005 eingeräumt wurde,
Geltung erlangen. Im November 2002 hat zunächst eine Anhörung des Ausschusses
für Wissenschaft und Forschung des Landestags Nordrhein-Westfalen zum Thema
Dienstrecht stattgefunden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die vom
Bundesgesetzgeber gesetzte Umsetzungsfrist von Nordrhein-Westfalen auch
ausgeschöpft werden wird, so dass die Hochschulen auch Zeit haben werden, sich
auf die neuen Verhältnisse einzustellen.
Anderes gilt jedoch für die durch das 5. Gesetz zur Änderung des
Hochschulrahmengesetzes neugeregelten Befristungsmöglichkeiten von
Arbeitsverträgen wissenschaftlicher Angestellter. Diese Regelungen bedürfen
nämlich nicht der Umsetzung in Landesrecht, sondern gelten unmittelbar.
Grundsätzlich vereinfacht die Neuregelung den Abschluss befristeter
Arbeitsverträge, da es nunmehr möglich ist, Arbeitsverträge ohne weitere
Begründung auf sechs Jahre vor der Promotion und sechs Jahre nach der Promotion
zu befristen. Der Bundesgesetzgeber hat im 6. Gesetz zur Änderung des
Hochschulrahmengesetzes vom 08.08.2002 eine großzügige Übergangsregelung
eingeführt, die eine Verlängerung bzw. den Abschluss befristeter Verträge von
Personen, die bei Inkrafttreten des 5. Gesetzes zur Änderung des
Hochschulrahmengesetzes an einer Hochschule beschäftigt waren, für eine Laufzeit
bis zum 28.02.2005 zulässt.
Im Berichtszeitraum wurden 40 C4/C3-Professuren ausgeschrieben. Nach 36
Berufungsverhandlungen konnten 26 C4/C3-Professorinn und Professoren ernannt
werden. Es wurden elf Bleibeverhandlungen geführt. Im Rahmen des Qualitätspakts
wurden 14 Planstellen/Stellen im Berichtszeitraum abgesetzt, davon zwei A 14, zwei
A 13 sowie neun BAT VIb/VII-Stellen und eine BAT VII/VIII-Stelle unterschiedlicher
Dienstarten.
Im Berichtsjahr 2002 erhielt die Universität Münster ca. 300.000 _ von der
Europäischen Kommission zur Finanzierung der Studierendenmobilität. Somit
konnten 320 Münsteraner Studierende einen ERASMUS-Zuschuss für ihren
Aufenthalt im europäischen Ausland erhalten. Im Gegenzug studierten im gleichen
Zeitraum 152 ausländische ERASMUS - Stipendiaten an der Universität Münster.
Der Dozentenaustausch (30 Münsteraner Teilnehmer in 2002) beruht auf
Kooperationsabkommen mit zzt. 233 Partnerhochschulen.
Die Universität arbeitete auch in 2002 in einer ganzen Reihe von städtischen und
regionalen Planungsgremien mit, von denen beispielhaft die "Technologie Initiative
Münster" (tim) erwähnt sei. Sie dient der Profilierung Münsters als Standort für
forschungsintensive Unternehmen. Vergleichbare Intentionen verfolgt die Universität
auch mit ihrer Beteiligung am "Zentrum Handwerk und Wissenschaft".
Der Universität kommt unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten eine wichtige
Funktion als größter Arbeitgeber der Region zu. Nicht vergessen werden sollte in
diesem Zusammenhang, dass sich die Universität Münster auch stark in der
beruflichen Ausbildung engagiert: So befanden sich zum Ende des Berichtsjahres
- einschließlich der Medizinischen Einrichtungen - insgesamt 252 Auszubildende in
Berufsausbildungsverhältnissen, die sich auf 31 Berufe verteilten.
Die Universität Münster hat sich das Ziel gesetzt, ihre Leistungsbilanz auf den Feldern
von Forschung, Lehre, Weiterbildung, Internationalisierung und Wissenstransfer
kontinuierlich und flächendeckend zu verbessern. Und trotz der nicht einfacher
gewordenen Rahmenbedingungen gibt die Gesamtentwicklung in den zurückliegenden
zwölf Monaten Anlass zu der Erwartung, dass die Universität Münster im Wettbewerb
der Hochschulen einen Spitzenplatz behaupten kann. Für die Zukunft gilt es vor allem,
in der Forschung weitere Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs
einzuwerben und die Drittmittelbilanz weiter auszubauen. In der Lehre steht die
Etablierung gestufter Studiengänge und damit das Vorhaben einer flächendeckenden
Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen ebenso im Mittelpunkt unserer
Anstrengungen, wie der weitere Ausbau des Multimediaangebotes, die Umsetzung der
Ergebnisse aus der HIS-Studie und die Stärkung des berufsqualifizierenden Aspekts.
In diesen Bereichen wird die Universität Münster weitere Akzente setzen, hier gilt es die
eingeleiteten Veränderungsprozesse fortzuführen.