Raumplanung
Novellierung des Landesplanungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigte, das Landesplanungsrecht spätestens im Jahr 2004
auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Die wesentlichen politischen Grundlagen hierfür sind im
Landesplanungsbericht 2001 fixiert. Das Zentralinstitut für Raumplanung hat zur Vorbereitung des
Gesetzgebungsverfahrens in Abstimmung mit der Staatskanzlei bzw. dem Ministerium für Verkehr, Energie
und Landesplanung im Frühjahr 2003 einen Arbeitsentwurf für ein neues Landesplanungsgesetz
vorgelegt. Wesentliche Neuerungen dieses Entwurfes gegenüber dem geltenden Landesplanungsgesetz
sind die durch die Plan-UP-Richtlinie geforderte Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der
Aufstellung von Raumordnungsplänen, die Zusammenführung von Landesentwicklungsprogramm
und Landesentwicklungsplan, die Einführung des regionalen Flächennutzungsplanes, die
Ausweitung des Anwendungsbereiches des Raumordnungsverfahrens sowie die Verlagerung zahlreicher,
bisher formell-gesetzlicher Regelungen in Rechtsverordnungen. Außerdem enthält der
Arbeitsentwurf in weiten Bereichen eine vollständige Neustrukturierung des gesetzlichen
Regelungssystems.
Beteiligte Wissenschaftler:
Veröffentlichungen:
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