Raumplanung
Landesplanerische Beurteilung des großflächigen Einzelhandels - Eine Untersuchung am
Beispiel des nordrhein-westfälischen Landesrechts
§ 24 Abs.3 LEPro NRW sieht u.a. vor, dass Standorte für großflächige
Einzelhandelsbetriebe räumlich und funktional den Siedlungsschwerpunkten zugeordnet sein
müssen. In der Vergangenheit haben sich gerade an diesem Kriterium Problemkonstellationen
herauskristallisiert, insbesondere was unter dem Aspekt der räumlichen Zuordnung zu verstehen
ist.Wünschenswert ist daher eine rechtliche Untersuchung dahingehend, ob es Möglichkeiten gibt,
Kriterien vorzugeben, die diese Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 Abs.3 LEPro NRW konkreter
bzw. praxisgerechter fassen. Über die Betrachtung der materiellen Kriterien hinaus stellt sich in
instrumenteller Hinsicht zum Beispiel die Frage, inwieweit die Zielsetzungen des
§ 24 Abs. LEPro NRW einer Absicherung durch landesplanerischen Vertrag
zugänglich sind, oder ob die Regelung des § 24 Abs. LEPro NRW im
Verwaltungsprozess drittschützende Wirkungen für Nachbargemeinden entfaltet.