Umwelt- und Planungsrecht
Rechtsschutz gegen die Schaffung von FFH- und Vogelschutzgebieten
Eine der zurzeit wichtigsten politischen Diskussionen in Europa betrifft die Frage nach der gemeinschaftsweiten
Umsetzung der europäischen Verfassung, die vom Verfassungskonvent unter dem Vorsitz des ehemaligen
französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing in den letzten Jahren
ausgearbeitet wurde. Dies zeigt, wie weit der europäische Einigungsprozess bereits vorangeschritten ist.
Europarechtliche Vorgaben determinieren zunehmend das nationale einfache Recht. Davon betroffen ist auch
das Umweltrecht, für das die Gemeinschaft gemäß Art. 174 EGV eine Rechtsetzungskompetenz
besitzt. Hervorgehoben seien an dieser Stelle nur die Umweltinformationsrichtlinie und die Richtlinien zur
Umweltverträglichkeitsprüfung, durch die insbesondere auch die Verfahrensrechte der Bürger
gestärkt werden sollten. Wegweisend im Bereich des europäischen Naturschutzrechts waren vor
allem die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von 1992 zur Schaffung eines
kohärenten Habitatschutzgebietsnetzes, genannt »Natura 2000«. Anknüpfend an
frühere Untersuchungen des Zentralinstituts für Raumplanung zum Thema europäisches
Naturschutzrecht und Raumordnung greift der Verfasser die Thematik der vor allem in der Landwirtschaft Nord-
und Ostdeutschlands hoch aktuellen Frage nach Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Schaffung von
FFH- und Vogelschutzgebieten auf. Umfassend wird untersucht, inwieweit Bürgern Rechtsschutz gegen
die verschiedenen Verfahrensabschnitte bei der Einrichtung von FFH- und Vogelschutzgebieten vor nationalen
Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof zusteht. Vorrangiges Anliegen des Verfassers war es
hierbei, auf möglicherweise bestehende rechtliche Modifikationen aufgrund des gemeinschaftsrechtlichen
Anwendungsvorrangs hinzuweisen, weil dieser einen isolierten deutschen Blick auf die Problematik verbietet.
Die Untersuchung befasst sich darüber hinaus intensiv mit der Frage nach subjektiv-öffentlichen
Gemeinschaftsrechten auch aus dem gemeinschaftsrechtlichen Verfassungsentwurf, auf die sich die von einer
Schutzgebietsausweisung betroffenen Bürger berufen können. Die Bearbeitung liefert einen
wichtigen Beitrag zur Entschärfung des durch das europäische Naturschutzrecht geschaffenen
Interessenkonflikts zwischen der Erhaltung der schützenswerten Natur einerseits und den berechtigten
Interessen der betroffenen Bürger andererseits. Ihre praktische Relevanz ergibt sich auch daraus, dass in
den nächsten Jahren mit einer Reihe weiterer Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema zu rechnen sein
wird.
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