Westfälische Wilhelms-Universität Münster: Forschungsbericht 2003-2004 - Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster

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2003 - 2004

 

 
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Forschungsschwerpunkte 2003 - 2004  
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Umwelt- und Planungsrecht
Rechtsschutz gegen die Schaffung von FFH- und Vogelschutzgebieten

 
Eine der zurzeit wichtigsten politischen Diskussionen in Europa betrifft die Frage nach der gemeinschaftsweiten Umsetzung der europäischen Verfassung, die vom Verfassungskonvent unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing in den letzten Jahren ausgearbeitet wurde. Dies zeigt, wie weit der europäische Einigungsprozess bereits vorangeschritten ist. Europarechtliche Vorgaben determinieren zunehmend das nationale einfache Recht. Davon betroffen ist auch das Umweltrecht, für das die Gemeinschaft gemäß Art. 174 EGV eine Rechtsetzungskompetenz besitzt. Hervorgehoben seien an dieser Stelle nur die Umweltinformationsrichtlinie und die Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung, durch die insbesondere auch die Verfahrensrechte der Bürger gestärkt werden sollten. Wegweisend im Bereich des europäischen Naturschutzrechts waren vor allem die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von 1992 zur Schaffung eines kohärenten Habitatschutzgebietsnetzes, genannt »Natura 2000«. Anknüpfend an frühere Untersuchungen des Zentralinstituts für Raumplanung zum Thema europäisches Naturschutzrecht und Raumordnung greift der Verfasser die Thematik der vor allem in der Landwirtschaft Nord- und Ostdeutschlands hoch aktuellen Frage nach Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Schaffung von FFH- und Vogelschutzgebieten auf. Umfassend wird untersucht, inwieweit Bürgern Rechtsschutz gegen die verschiedenen Verfahrensabschnitte bei der Einrichtung von FFH- und Vogelschutzgebieten vor nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof zusteht. Vorrangiges Anliegen des Verfassers war es hierbei, auf möglicherweise bestehende rechtliche Modifikationen aufgrund des gemeinschaftsrechtlichen Anwendungsvorrangs hinzuweisen, weil dieser einen isolierten deutschen Blick auf die Problematik verbietet. Die Untersuchung befasst sich darüber hinaus intensiv mit der Frage nach subjektiv-öffentlichen Gemeinschaftsrechten auch aus dem gemeinschaftsrechtlichen Verfassungsentwurf, auf die sich die von einer Schutzgebietsausweisung betroffenen Bürger berufen können. Die Bearbeitung liefert einen wichtigen Beitrag zur Entschärfung des durch das europäische Naturschutzrecht geschaffenen Interessenkonflikts zwischen der Erhaltung der schützenswerten Natur einerseits und den berechtigten Interessen der betroffenen Bürger andererseits. Ihre praktische Relevanz ergibt sich auch daraus, dass in den nächsten Jahren mit einer Reihe weiterer Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema zu rechnen sein wird.

Beteiligte Wissenschaftler:

Dr. Joachim Wrase, Prof. Dr. Hans. D. Jarass, LL.M. (Leiter)

Veröffentlichungen:

Wrase: Rechtsschutz gegen die Schaffung von FFH- und Vogelschutzgebieten, Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen, Bd.222, Münster 2004

Wrase: Interkommunale Abstimmung in der Bauleitplanung, Bericht über das Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 26.09.2003, DVBl 2003, S.1507 ff

Wrase: Ausnahmen vom FFH-Schutzregime, NuR 2004, S.356 ff

 

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