

Lehrstuhl für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht
Aktuelle Publikationen
Knütel / Kupisch / Lohsse / Rüfner: Corpus Iuris Civilis. Der sechste Band der Edition des Corpus Iuris Civilis führt die neue deutsche Übersetzung der Digesten mit den Büchern 35-39 fort. Im Mittelpunkt steht erneut das römische Erbrecht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Verlagsseite.

AI-Contracting (Münster Colloquia on EU Law and the Digital Economy IX), herausgegeben von Prof. Dr. Sebastian Lohsse, Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Prof. Dr. Dirk Staudenmayer.
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Annarosa Gallo (Hg.), Sebastian Lohsse (Hg.), Pierangelo Buongiorno (Hg.) Miscellanea senatoria. Vol. 2.
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Remonstrationsbedingungen am Institut für Rechtsgeschichte
Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Vorlesungsbeginn.
Die Remonstration ist schriftlich beim Lehrstuhl einzureichen (eine E-Mail genügt nicht!).
Ein Ausdruck der Klausurlösung ist als Anlage beizufügen.
Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.
Öffnungszeiten des Sekretariats
Institutssekretariat Raum 421, Ebene 4
Öffnungszeiten für studentische Angelegenheiten:
Montag: 8.00-15.00 Uhr, Dienstag: 8.00-14.30 Uhr, Mittwoch: 9.00-14.00 Uhr, Donnerstag: 8.00-15.00 Uhr, Freitag: 9.00-13.30 Uhr
Allgemeine Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an:
Lehrstuhl Lohsse: ls.lohsse@uni-muenster.de