











Ab November 2027 ist der neue Band der Übersetzung von Lessius, De iustitia et iure, verfügbar: Die drei Teilbände enthalten eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre vom Vertragsrecht, einem hoch innovativen Teilstück des neuen katholischen Naturrechts. Gegen den römischen Grundsatz, dass formlose Absprachen grundsätzlich keine rechtliche Bindungswirkung entfalten sollten, hatte das kanonische Recht von Anfang an den Grundsatz der strikten Verbindlichkeit von Versprechen (»pacta sunt servanda«) gestellt. Erst die Naturrechtslehrer des 16. Jahrhunderts hatten diesen Gedanken systematisch entfaltet und in diesem Sinne etwa Regeln für die Folgen von Irrtümern und anderen Willensmängeln formuliert. Zugleich kam es zu einer Neuausrichtung des Vertragsrechts am Willen der Vertragspartner, also am Grundsatz privater Vertragsfreiheit. Lessius entfaltet diesen Ansatz in exemplarischer Konsequenz, wobei er in besonderer Weise auch neue Geschäftspraktiken und Finanzinstrumente berücksichtigt, wie man sie an den Börsen von Antwerpen und Frankfurt entwickelt hatte.
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The Structure of Tort Law
Nils Jansen
Translated by Sandy Steel
Provides an accessible introduction to modern German tort law, explaining central doctrines in historical and comparative perspective. Presents the central analytic questions in modern tort theory in historical perspective, explaining how doctrinal tension has resulted from the law's evolution. Draws on both German and anglophone tort theory, bringing two major traditions of private law theory into dialogue.
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Senatus consulta: Darstellung und Gebrauch in der römischen Jurisprudenz der Kaiserzeit
Wie, zu welchem Zweck und in welchen Zusammenhängen beziehen sich die klassischen römischen Juristen in ihren Werken auf die Beschlüsse des römischen Senats? Welche Bedeutung kommt solchen Beschlüssen für die Entscheidungsfindung in den Werken der römischen Juristen zu? Ging es den Juristen nur um den eigentlichen Anwendungsbereich der Senatsbeschlüsse, waren sie womöglich darum bemüht, den vom Senat verfolgten Motiven auch darüber hinaus Rechnung zu tragen, oder suchten sie umgekehrt nach Möglichkeiten zur Einschränkung der Reichweite einzelner Beschlüsse? Und inwieweit sind juristische Quellen damit verlässliche Zeugen bei einer Zusammenstellung der römischen Senatsbeschlüsse?
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Corpus Iuris Civilis
Knütel / Kupisch / Lohsse / Rüfner
Der sechste Band der Edition des Corpus Iuris Civilis führt die neue deutsche Übersetzung der Digesten mit den Büchern 35-39 fort. Im Mittelpunkt steht erneut das römische Erbrecht.
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Das Institut für Rechtsgeschichte an der Universität Münster erforscht die historischen Grundlagen des Rechts und bietet eine Vielzahl rechtshistorischer Lehrveranstaltungen an. Es besteht gegenwärtig aus drei zivilrechtlichen Lehrstühlen und einer Professur, die neben dem geltenden Bürgerlichen Recht jeweils unterschiedliche Schwerpunkte haben. Der Lehrstuhl von Prof. Jansen widmet sich hauptsächlich der gelehrten europäischen Privatrechtsgeschichte auf der Grundlage des (rezipierten) römischen Rechts. Am Lehrstuhl von Prof. Lohsse wird in rechtshistorischer Hinsicht vor allem das Römische Recht in Antike und Mittelalter behandelt. Beide Lehrstühle widmen sich zudem der gegenwärtigen Privatrechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene. Frau Prof. Daalder widmet sich dem Römischen Recht, der Römischen Rechtskultur sowie ihrer grundlegenden Bedeutung für die Europäische Privatrechtsgeschichte. Der Lehrstuhl von Prof. Oestmann betreut vornehmlich die Deutsche Rechtsgeschichte von den Moorleichen im alten Dänemark bis zu Prozessen gegen ausreisewillige DDR-Bürger. Forschung und Lehre werden in den Seminaren und in der Betreuung der Promovierenden verbunden: Hier bietet sich den Teilnehmern die Möglichkeit, sich intensiv mit aktuellen Fragen der Rechtsgeschichte zu beschäftigen und erste Erfahrungen mit der eigenen Forschung zu sammeln. Die Anrechnung der Schwerpunktbereiche und die Themenvergabe erfolgen hierbei individuell, so dass jedem Interessenten die Teilnahme offensteht. Im kleineren Kreis finden regelmäßig Buchbesprechungen, Museums- und Archivbesuche sowie Exkursionen statt. Nicht zuletzt wegen der hervorragenden Arbeitsbedingungen in der Rechtshistorischen Bibliothek können die Seminare und die Promotionszeit zum Höhepunkt der universitären Ausbildung werden.
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Am Institut für Rechtsgeschichte können Sie Zertifikate im Römischen Recht, in Deutscher Rechtsgeschichte und in rechtshistorischer Kanonistik erwerben. Weitere Informationen erhalten Sie hier!
JUR 208A:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9 Uhr bis 14 Uhr
JUR 421:
Montag: 8.00-16.00 Uhr, Dienstag: 8.00-16.00 Uhr, Mittwoch: 9.00-16.00 Uhr, Donnerstag: geschlossen, Freitag: 8.00-14.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wenden sie sich bitte an:
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