

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte
Handschriften lesen lernen!
Quellen sind spannend. Wer jedoch etwas über ihren Inhalt erfahren möchte, muss sie lesen können. Dies ist besonders bei alten Handschriften nicht leicht. Das Projekt Ad fontes der Universität Zürich bietet – didaktisch aufgearbeitet – Beispiele und Hilfestellungen an. Anhand verschiedener Quellen können Interessierte so das Lesen alter Handschriften erlernen. Daneben gibt es viele weitere hilfreiche Hinweise zum Umgang und zur Arbeit mit Quellen.
Sie finden das Projekt unter https://www.adfontes.uzh.ch/
Remonstrationsbedingungen am Institut für Rechtsgeschichte
Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Vorlesungsbeginn.
Die Remonstration ist schriftlich beim Lehrstuhl einzureichen (eine E-Mail genügt nicht!).
Ein Ausdruck der Klausurlösung ist als Anlage beizufügen.
Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.
Öffnungszeiten des Sekretariats
JUR 208A:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9 Uhr bis 14 Uhr
JUR 421:
Montag: 8.00-14.00 Uhr, Dienstag: 8.00-16.00 Uhr, Mittwoch: 9.00-14.00 Uhr, Donnerstag: 8.00-14.00 Uhr, Freitag: 9.00-13.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wenden sie sich bitte an:
ls.oestmann@uni-muenster.de