Patrick Menne
Betreuer: Prof. Schmoeckel
Titel der Dissertation:
Das Investitionshilfeurteil des Bundesverfassungsgerichts
Kurzbeschreibung:
„Ein bestimmtes Wirtschaftssystem ist durch das Grundgesetz nicht gewährleistet“. Vor allem für diesen sechsten Leitsatz ist das Investitionshilfeurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1954 bekannt. Vorausgegangen war diesem ein Streit in der Rechtswissenschaft, welche Wirtschaftsverfassung durch das Grundgesetz vorgegeben wird. In der westdeutschen Wirtschaftsgeschichte markiert das Urteil zudem einen Wendepunkt. Ab 1948 hatte in der westlichen Besatzungszone eine Entwicklung hin zu einer liberalen Marktwirtschaft stattgefunden. Doch in den frühen 1950er-Jahren erlangten die Wirtschaftsverbände ihre Macht zurück. Als symptomatisch für diese Entwicklung gilt das von den Wirtschaftsverbänden initiierte Investitionshilfegesetz, das durch das Urteil bestätigt wurde. Der Weg für die Rückkehr des Korporatismus in der Bundesrepublik war damit frei.
In der rechtshistorischen Literatur wurde die Frage aufgeworfen, welche Motive die Richter des Ersten Senats zu dieser Entscheidung bewegten. Wie war ihr Verhältnis zur liberalen Marktwirtschaft? Hegten sie Sympathien für eine korporatistische Wirtschaftsordnung? Kam es wegen der auch außenpolitischen Relevanz der Investitionshilfe zu einer Einflussnahme der Regierung oder haben vielleicht ganz andere Motive eine Rolle gespielt? Die Arbeit möchte anhand der Verfahrensakten, die durch das Bundesarchiv zur Verfügung gestellt wurden, den Prozess der Urteilsfindung darstellen und eine Antwort auf diese Fragen geben.

