Nina Lehmpfuhl

Betreuer: Prof. Haferkamp


Titel der Dissertation:

Hans Planitz – Die germanisierte Rechtsgeschichte


Kurzbeschreibung:

Die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich tief in die Geschichtsbücher gebrannt: die ersten Gehversuche einer deutschen Demokratie in der Weimarer Republik, der erste Weltkrieg, die Weltwirtschaftskrise, die Wandlung des Staates zu einer monströsen Diktatur, der zweite Weltkrieg und schließlich die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Während die Rechtshistoriker jener Zeit die Rechtsgeschichte von ihren Ursprüngen her ergründen und sie im Rahmen der Lehre an den Universitäten des Landes unterrichten, schreiben sie bereits selbst (Rechts-)Geschichte. Im Frühjahr 1994 werden die noch lebenden Zeitzeugen Rudolf Gmür, Hermann Schultze v. Lasaulx und Hans Thieme befragt, wer zu jener Zeit als führender Forscher in der historischen Germanistik anzusehen war. Hans Planitz wird in diesem Zusammenhang von allen dreien benannt. Wer ist Planitz? Ist er ein „typischer“ NS-Rechtsgeschichtler? Wie kommt es, dass obwohl seine Schwerpunkte auf dem mittelalterlichen Vollstreckungs-, Haftungs- und Stadtrecht liegen, seine Arbeiten oft Bezugspunkte zu den Germanen und zum germanischen Recht enthalten? Welche „Germanen-Bilder“ liegen seinem Schaffen zugrunde? Wie fügt sich seine „germanisierte Rechtsgeschichte“ in jenen zeitlichen Kontext ein? Seine Werksbiographie soll dazu dienen diesen prominenten Vertreter der historischen Germanistik sichtbar und zugänglich zu machen. Letztlich soll sie auch dem großen Mosaik des heutigen Bildes vom Wirken der germanistischen Rechtshistoriker jener Zeit einen weiteren kleinen Stein hinzufügen.