Luzie Berngen
Betreuer: Prof. Oestmann
Titel der Dissertation:
Das unsichtbare Gericht - Konzeption und Wirkung des königlich-sächsischen Staatsgerichtshofs
Kurzbeschreibung:
Im 19. Jahrhundert entsteht in einigen deutschen Einzelstaaten die Staatsgerichtsbarkeit, die erstmalig die gerichtliche Kontrolle der geschriebenen Verfassungen ermöglicht. Der sächsische Staatsgerichtshof von 1831 ist der zweite seiner Art und geht in einigen Punkten über das württembergische Vorbild deutlich hinaus. 1838 wird in Sachsen ein Verfahrensgesetz für den Staatsgerichtshof erlassen – ein Novum in den deutschen Einzelstaaten. Es enthält erstmals konkrete Regelungen zur Ministeranklage und anderen Verfahren zwischen den Staatsorganen. Die Konzeption der Verfahren verdeutlicht den Dualismus zwischen Ständeversammlung und Regierung, die sich bei Verfassungskonflikten auch vor Gericht gegenüberstehen. Dies eröffnet ein erhebliches Potential für eine normengeschichtliche Analyse, die untersucht, welche Funktion dem Staatsgerichtshof bei der rechtlichen Bewältigung von Verfassungskonflikten zukommen sollte, wie sich diese Funktion in seiner institutionellen Gestaltung widerspiegelte und inwiefern die Normen in der zeitgenössischen wissenschaftlichen Literatur rezipiert wurden.
Der normengeschichtlichen Betrachtung muss die Verfassungswirklichkeit gegenübergestellt werden: Welche Funktion hat der Staatsgerichtshof tatsächlich erfüllt? In der Praxis kam es in Sachsen, wie auch mit wenigen Ausnahmen in anderen deutschen Einzelstaaten, zu keinem einzigen Verfahren. Obwohl der Staatsgerichtshof niemals ein Urteil gesprochen hat, diente er jedoch in der parlamentarischen Diskussion als Argument und Drohkulisse gegenüber der Regierung. Das Dissertationsprojekt untersucht, inwieweit dem Staatsgerichtshof eine präventive Funktion zukam und wie die Stände ihn als politisches Instrument im Verhältnis zur Regierung einsetzten. Anhand von konkreten Argumentationslinien sowie Anträgen auf Anrufung des Gerichtshofs soll die Arbeit einen Beitrag zum Verständnis des komplexen Zusammenspiels von Ständen und Regierung im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts leisten.

