Lukas Kämper

Betreuer: Prof. Jansen


Titel der Dissertation:

Eigentumsrechtliche Vorstellungen im Abtretungsrecht


Kurzbeschreibung:

Dem modernen Juristen ist die Zession von Forderungen, das heißt eine rechtsgeschäftliche Einzelrechtsnachfolge in Forderungen unter Lebenden, eine Selbstverständlichkeit (vgl. §§ 398 ff. BGB). Dabei sind die heute bestehenden Regelungen nur das Ergebnis einer über Jahrhunderte geführten Debatte über das Ob und Wie der Abtretbarkeit von Forderungen. In der historischen Entwicklung ist diese Diskussion insbesondere von der Frage nach der Rechtsnatur der Forderung geprägt. Dabei standen sich zwei Grundströmungen gegenüber: Auf der einen Seite hielt sich die alte römischrechtliche Vorstellung von der Forderung als genuin persönliche Verbindung, als „persönlichem Band“ zwischen Schuldner und Gläubiger (iuris vinculum), nach der eine Einzelrechtsnachfolge in Forderungen ausgeschlossen war. Auf der anderen Seite entstand die heute geläufige Deutung der Forderung als Vermögensbestandteil, der grundsätzlich frei auf Andere übertragen werden kann.

Es liegt auf der Hand, dass sowohl die grundsätzliche Frage, ob Forderungen abgetreten werden können, als auch die Frage nach den einzelnen Voraussetzungen und Wirkungen einer solchen Übertragung eng mit der Diskussion um die Rechtsnatur der Forderung im Spannungsfeld zwischen Schuldrecht und Sachenrecht verbunden sind. Die Arbeit versucht in einem historischen Vergleich der Entwicklungen in Frankreich und Deutschland die Vorstellungen vom Wesen der Forderung, die in den unterschiedlichen Epochen diskutiert wurden, zu systematisieren und dabei einzelne Regelungen des Abtretungsrechts in Beziehung zu eigentumsrechtlichen Vorstellungen im Abtretungsrecht, aber auch im Sachenrecht zu setzen. Aus dieser Perspektive sollen dabei neben der grundsätzlichen Frage nach der Abtretbarkeit auch die Fragen nach einem Benachrichtigungserfordernis an den Schuldner (Denunziation, vgl. Art. 1690 Code civil), nach der Abstraktheit der Abtretung sowie nach der Zulässigkeit und Wirkung vertraglicher Abtretungsverbote beleuchtet werden.