Lara Itschert (Köln)

Betreuer: Prof. Avenarius


Titel der Dissertation:

Die Erbunwürdigkeit im römischen Recht


Kurzbeschreibung:

Ziel meiner Dissertation ist die erschöpfende Sonderdarstellung des römischen Rechtsinstituts der Indignität. Von der frühen Kaiserzeit an haben sich im römischen Erbrecht zahlreiche Fälle entwickelt, in denen der Erbe als „indignus“ deklariert und die Erbschaft – in den meisten Fällen zugunsten des Fiskus – eingezogen wurde.
In meiner Arbeit sollen die verschiedenen Probleme, die sich sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtsfolgenseite ergeben, einer möglichst abschließenden Lösung zugeführt werden. Dabei gilt es zunächst, einen Überblick über die verschiedenen Indignitätsfälle und deren Entwicklung zu geben und eine mögliche Systematik herauszufinden. Interessieren soll dabei insbesondere die dahinter stehende Motivation und das Verständnis von „indignitas“ beziehungsweise „Würde“, das  dazu geführt hat, die freie Verfügungsgewalt des Erblassers über sein Vermögen staatlich einzuschränken.  Es stellt sich die Frage, wie ein Erbe, den in vielen Fällen gar kein direktes Verschulden trifft, der Hinterlassenschaft, also eines Vermögenserwerbs, unwürdig sein kann. Dem Ursprung und der Herkunft dieses Gedankens soll nachgegangen werden.
Zudem gilt es auf Rechtsfolgenseite, die Rechtsstellung des betroffenen Indignus sowie des Eripienten und ihr Verhältnis zueinander zu klären.