Johannes Schumacher

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Entwicklung der Menschenrechte der dritten Generation am Beispiel des Rechts auf nachhaltige Entwicklung


Kurzbeschreibung:

Die Arbeit soll anhand des Rechts auf nachhaltige Entwicklung die Entwicklung der Menschenrechte der dritten Generation, ihr ideelles Fundament, die geschichtlichen Hintergründe sowie aktuelle Herausforderungen auf dem Weg zu einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung darstellen.
Die Menschenrechte werden gemeinhin in drei Generationen eingeteilt. Neben den „klassischen“ Menschenrechten der ersten Generation, bei denen es sich in erster Linie um liberale Abwehrrechte und demokratische Mitwirkungsrechte handelt, und den Menschenrechten der zweiten Generation, die Anspruchs- und Teilhaberechte am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben darstellen, wird in der Wissenschaft eine dritte Generation von Menschenrechten diskutiert. Dabei handelt es sich um kollektive Rechte von Gesellschaften oder Völkern. Dies lässt sich zurückführen auf die Forderung der Entwicklungsländer nach einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung, insbesondere mit Blick auf das bestehende Nord-Süd-Gefälle. Umstritten ist bereits die Frage, welche Rechte hierzu zählen sollen und ob diesen Rechten überhaupt die Geltung von Menschenrechten zukommen soll. Im Mittelpunkt steht der Gedanke der Solidarität, so dass bei der Durchsetzung dieser Rechte die internationale Zusammenarbeit erforderlich ist. Hieraus resultieren viele politische und rechtliche Herausforderungen. Schwierig ist bereits die Bestimmung der Normadressaten. Doch auch der unbestimmte und weite Schutzbereich steht in der Kritik. Das Recht auf eine nachhaltige Entwicklung ist nicht zuletzt auch eine Antwort auf eine fortschreitende Globalisierung. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Entstehung sowie die richtige rechtliche Einordnung ist somit maßgeblich für die weitere Entwicklung und hochrelevant für die aktuelle Diskussion.
Bereits die zeitliche Einordnung bereitet Schwierigkeiten. Ein erster Ansatz ist schon in Art. 22 des Versailler Friedensvertrags von 1919 zu erkennen. Dort heißt es über die „unterentwickelten Völker“: "Das Wohlergehen und die Entwicklung dieser Völker bilden eine heilige Aufgabe der Zivilisation, und es ist geboten, in die gegenwärtige Satzung Bürgschaften für die Erfüllung dieser Aufgabe aufzunehmen." Teilweise wird vertreten, dass die moderne Entwicklungspolitik mit der zweiten Antrittsrede des damaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten Harry S. Truman am 20. Januar 1949 beginnt. Der Schwerpunkt der Arbeit wird wohl in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts liegen.