Gero Fuchs (Bonn)

Betreuer: Prof. Schmoeckel


Titel der Dissertation:

Der Fall Peter Knütgen: Konflikt eines Kunsttöpfers im Spannungsfeld zwischen eigennützigem Gewinnstreben und Erhalt der „guten Ordnung“ in der rheinischen Abteistadt Siegburg im 16. Jahrhundert


Kurzbeschreibung:

Das Forschungsvorhaben beleuchtet das Siegburger Rechts- und Wirtschaftsleben in der Frühen Neuzeit. Schwerpunkt bilden dabei die Siegburger Kunsttöpfer, die für ihr einzigartiges Handwerk international bekannt waren. Trotz der Besonderheit dieser Kunsttöpferei erlangten sie zu keiner Zeit einen sonderlich einflussreichen oder wohlhabenden Status innerhalb des Stadtgefüges. Ihnen war die wirtschaftliche Expansion durch ein vom Abt gesetztes, strenges Wirtschaftsreglement untersagt worden. Als Ausgangspunkt der Betrachtung dient der Fall des Siegburger Kunsttöpfers Peter Knütgen aus den Jahren 1560 und 1565. Knütgen wurde der gewinnorientierte Handel seiner Töpferwaren mittels Rechtsprechung und Rechtsetzung des Abts untersagt.
Die Untersuchung möchte die Bedeutung des Wirtschaftsreglements für die machtpolitische Herrschaft des Abts analysieren und den Fragen nachgehen, ob das Wirtschaftsrecht als Mittel zur Aufrechterhaltung der „guten Ordnung“ eingesetzt wurde und ob der Abt hierdurch seine machtpolitische Stellung als Stadtherr zu erhalten suchte?
Die altständische „gute Ordnung“ galt zeitgenössisch als Herrschaftslegitimation schlechthin, womit ihr Verfall zu einer machtpolitischen Destabilisierung geführt hätte. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde die Stadtherrschaft des Abts zumindest latent angefochten. Zum einen drohte der Berger Herzog,  seinen politischen Einfluss auf Siegburg auszuweiten. Zum anderen standen die Kunsttöpfer durch die große Nachfrage und die Einzigartigkeit ihrer Waren im Begriff, sozial- und wirtschaftlich aufzusteigen und hierdurch die altständische Ordnung zu stören. Anstatt aber ein einflussreiches städtisches Patriziat zu bilden, waren den Siegburger Töpfern sowohl der soziale, als auch der wirtschaftliche sowie der politische Aufstieg versperrt. Wie weit das Wirtschaftsreglement den Aufstieg verhinderte, soll anhand der rechtshistorischen Untersuchung eingehend analysiert werden.