Antonia Kalfhaus
Betreuer: Prof. Oestmann
Titel der Dissertation:
Zwischen Einheit und Vielheit – Die rheinpreußische Rechtsprechung zur Rechtsnatur der Erbengemeinschaft des Code civil
Kurzbeschreibung:
Nachdem die Rheinprovinzen Anfang des 19. Jahrhunderts von Napoleon zurückerobert worden waren, blieb der von diesem dort eingeführte Code civil zunächst weitgehend unverändert in Kraft (sog. Rheinisches Recht). Erst das BGB ersetzte den Code civil ab dem 1.1.1900. Die Arbeit untersucht, ob und inwiefern die Rechtsprechung zum Code civil in der preußischen Rheinprovinz zwischen 1815 und 1900 von der französischen Rechtswissenschaft zum Code civil abwich. Insbesondere soll analysiert werden, ob Abweichungen von der französischen „Mutterrechtsordnung“ sich auf eine Anpassung an den preußischen oder gesamtdeutschen Diskurs zurückführen lassen.
Untersuchungsgegenstand ist dabei die Rechtsnatur der französischen Erbengemeinschaft (indivision). Hier lassen sich Angleichungsvorgänge des französischen an das preußische Erbrecht vor allem unter dem Gesichtspunkt von Strukturierungskonzepten von Personenmehrheiten analysieren. Während die französische indivision nach dem Code civil als eine Bruchteilsgemeinschaft mit ideellen Anteilen konzipiert ist, finden in der preußischen und gesamtdeutschen Diskussion im 19. Jahrhundert Vorstellungen einer von den einzelnen Miterben getrennten Einheit Verbreitung, bei denen den einzelnen Gemeinschaftern bis zur Auseinandersetzung keine frei disponiblen Anteile an den Nachlassgegenständen zustehen (Stichwort: Gesamthand, Gesamteigentum).
Die Arbeit verfolgt damit einen rechtsvergleichenden Ansatz mit dogmengeschichtlichen und diskurstheoretischen Elementen. Dieser soll Aufschluss über das Selbstverständnis der Richter in der preußischen Rheinprovinz und über den Austausch zwischen deutscher und französischer Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert geben.

