Anna Rad, geb. Meiwes

Betreuer: Prof. Oestmann


Titel der Dissertation:

Die Paarformel „Minne oder Recht“ in den Urkunden des königlichen Hofgerichts zur Zeit von Kaiser Karl IV. und König Wenzel (1346–1400)


Kurzbeschreibung:

Bei dem Wort „Minne“ denken die meisten Menschen spontan an die Minnesänger des Mittelalters. Man hat das Bild eines jungen Ritters vor Augen, der mit seiner Laute unter dem Fenster eines adligen Fräuleins steht und ihr seine Gefühle in Versform vorträgt. In der Tat ist „Minne“ ein mittelalterlicher Begriff für „Liebe“ – und taucht immer wieder in der Paarformel „Minne oder Recht“ in mittelalterlichen Gerichtsurkunden und anderen rechtlichen Texten, z.B. dem Sachsenspiegel (Lehnrecht 59 § 4), auf. Seit dem 19. Jahrhundert beschäftigt sich die Forschung mit dieser Paarformel und ihrer möglichen Bedeutung. Unumstritten bezeichnet die „Entscheidung nach Minne“ eine Streitbeendigung, bei der zwischen den Parteien mehr Einigkeit bestand als bei der „Entscheidung nach Recht“. Ob sie aber Ausdruck für eine gütliche Streitbeilegung im Sinne des heutigen Vergleichs oder eine Schiedsentscheidung war, oder ob mit der Minne ein gerechtes Ergebnis erzielt werden sollte, das mit der vermeintlichen Formstrenge des mittelalterlichen Rechts nicht zu erreichen war, ist unklar.
Diese Arbeit versucht, zumindest für die Urkunden des königlichen Hofgerichts von 1346 bis 1400 Licht ins Dunkel zu bringen. Hierfür werden die gedruckten und ungedruckten Quellen untersucht, in denen besagte Paarformel und verwandte Formen („Freundschaft oder Recht“, „iusticia vel amore“) vorkommen. Neben der Frage, was „Minne“ beim königlichen Hofgericht zu dieser Zeit bedeutete, sollen weitere Fragen beantwortet werden, u.a. welche Parteien daran beteiligt waren und welchen Einfluss die Kirche ausübte.