FAQ
Kann ich meine Masterarbeit extern schreiben?
Eine Masterarbeit kann in Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen, Unternehmen oder Institutionen verfasst werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Externe Zweitbetreuung
- Die Erstbetreuung erfolgt am Institut für Psychologie, während die Zweitbetreuung von einer externen Person übernommen wird. Dafür gelten folgende Voraussetzungen, die Sie Ihrer Prüfungsordnung entnehmen können.
- Die Erstbetreuung muss der externen Zweitbetreuung zustimmen.
- Die externe Zweitbetreuung muss vorab über einen Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung genehmigt werden. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage.
- Die externe Zweitbetreuung beteiligt sich regulär an der Bewertung der Masterarbeit und erstellt ein eigenes Gutachten mit Note.
2. Externe Kooperation ohne Betreuungsfunktion
- Alternativ können Studierende mit einer externen Einrichtung kooperieren, während sowohl die Erst- als auch die Zweitbetreuung am Institut für Psychologie verbleiben.
- Eine solche Kooperation bietet beispielsweise die Möglichkeit, praxisrelevante Forschungsfragen zu bearbeiten, vorhandene Daten zu nutzen, eigene Daten innerhalb der Einrichtung zu erheben (z. B. bei Mitarbeitenden oder Zielgruppen) oder Forschungsergebnisse dort vorzustellen.
- Hierfür empfiehlt sich eine schriftliche Kooperationsvereinbarung, in der Ziele, gegenseitige Erwartungen und Verpflichtungen sowie konkrete Absprachen festgehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Fristen, Möglichkeiten der Datenerhebung, der Zugang zu Zielgruppen oder die Präsentation von Ergebnissen.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Wir empfehlen grundsätzlich die externe Kooperation ohne Betreuungsfunktion. Dafür sprechen insbesondere zwei Gründe:
- Unabhängige Bewertung: Bei einer externen Zweitbetreuung übernimmt die externe Ansprechperson zugleich eine Bewertungsfunktion. Dadurch entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis. Zudem können sich die Bewertungsmaßstäbe von den am Institut üblichen Standards unterscheiden.
- Klare und gleichberechtigte Zusammenarbeit: Bei einer reinen Kooperation können Studierende ihre eigenen Interessen und Anforderungen an die Masterarbeit besser vertreten. Eine Kooperationsvereinbarung ermöglicht es, gegenseitige Erwartungen transparent zu machen und auszuhandeln. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die externe Einrichtung zusätzliche Leistungen erwartet, die nicht unmittelbar Bestandteil der wissenschaftlichen Abschlussarbeit sind. Eine externe Kooperation ermöglicht somit eine praxisnahe Masterarbeit, ohne dass die externe Einrichtung zugleich Einfluss auf deren Benotung nimmt.