Glossar

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A

Abgesang:
Als Abgesang bezeichnet man den zweiten Teil einer Kanzone, also jene Verse, die dem Aufgesang folgen.

Abvers:
Der Abvers macht die zweite Hälfte eines Langvers bzw. einer Langzeile aus. Formal gleichen Abverse normalen Versen (z.B. in der Reimpaarversdichtung), haben Auftakt und Kadenz und sind durch Endreim miteinander verbunden.

Anvers:
Der Anvers macht die erste Hälfte eines Langverses bzw. einer Langzeile aus. Formal gleichen Anverse normalen Versen (z.B. in der Reimpaarversdichtung), haben Auftakt und Kadenz und können durch Endreim miteiner verbunden sein.

Aphärese:
Der Begriff bezeichnet eine Form der Wortverkürzung, genauer gesagt den Wegfall eines anlautenden Vokals, wenn der auslautende Vokal im Wort zuvor lang ist, z.B.:
dô ich -> dôch
sô ist -> sôst.

Assonanz:
Der Begriff bezeichnet einen unreinen Reim, bei dem nur die Vokale, nicht aber die Konsonanten der beiden Reimwörter ab einschließlich der letzten Betonung gleich klingen, z.B.:
danne: alle.

Asynaphie:
Der Begriff betrifft den Übergang vom einen Vers zum Nächsten. Asynaphie liegt vor, wenn zwei Hebungen oder zwei Senkungen aufeinanderstoßen, der alternierende Rhythmus unterbrochen wird. Man spricht dann auch von nicht-gefugten Versen. Ggs. Synaphie.

Aufgesang:
Als Aufgesang bezeichnet man den ersten Teil einer Kanzone, bestehend auf zwei Stollen.

Auftakt:
Der Begriff bezeichnet unbetonte Silben eines Verses vor der ersten Hebung. Ein- und zweisilbige Auftakte sind im Mittelhochdeutschen üblich, dreisilbige sehr selten.





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