Gruppenfoto vor Uni Trier
© Celina Kernig

Das Team der Universität Münster hat beim 6. bundesweiten Moot Court Strafrecht (MCS) einen großen Erfolg erzielt: Beim Vorrundenwettbewerb an der Universität Trier unter der Leitung von Prof. Dr. El-Ghazi erreichte das Münsteraner Team durch seine hervorragende Leistung den Einzug in das kleine Finale am Bundesgerichtshof in Leipzig am 16. Mai 2025.

Dort wird das Team der Universität Münster im Duell um den 3. Platz gegen das Team der Universität Bonn antreten und alles daran setzen, die Jury – bestehend aus Richterinnen und Richtern des 5. und 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs sowie einem Vertreter der Bundesanwaltschaft – von seiner Leistung zu überzeugen.

Der bundesweite Moot Court Strafrecht (MCS) ist ein juristischer Wettbewerb, bei dem studentische Teams in simulierten Gerichtsverhandlungen aufeinandertreffen. In den Rollen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vertreten sie ihre Positionen in einem fiktiven Strafverfahren und stellen dabei ihre juristischen, rhetorischen und taktischen Fähigkeiten unter Beweis.

Für die Universität Münster gingen Clara Fette, Fynn Heijenga, Tim Kleinermann, Helena Matheis, Julian Tasch, Lena Vorpahl und Sabrina Walter an den Start. Vor und während des Wettbewerbs wurde das Team von Celina Kernig, Lotta Szymkowiak, Prof. Dr. Heghmanns und Konrad Ulbrich unterstützt und fachlich begleitet.

Mit fundierter juristischer Argumentation, großem Engagement und ausgeprägtem Teamgeist wusste das Münsteraner Team die hochkarätig besetzte Jury zu überzeugen.

Die Universität Münster gratuliert allen Beteiligten herzlich zu diesem Erfolg.
Ein besonderer Dank gilt Prof. Dr. El-Ghazi, Carina Binz, Jakob Alig sowie dem gesamten Organisationsteam der Universität Trier für die professionelle Durchführung des Wettbewerbs und die engagierte Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Für das anstehende Finale in Leipzig wünscht die Universität Münster ihrem Team viel Erfolg und weiterhin viel Freude am gemeinsamen Wettbewerb.

Nachdem sich das Team der Universität Münster in der Vorrunde in Trier für das kleine Finale des 6. bundesweiten Moot Courts im Strafrecht qualifiziert hatte, ging es nun weiter nach Leipzig.

Dort fand das diesjährige Finale anlässlich des 75. Jubiläums des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft am 16. Mai 2025 im großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts vor einer Jury aus Richterinnen und Richtern des 5. und 6. Strafsenats und einem Vertreter der Bundesanwaltschaft statt.

Nach einer Begrüßung durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, sowie den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Korbmacher, und durch Prof. Dr. Mohamad El-Gazi, der mit seinem Team die großartige Vorrunde in Trier organisiert hat, startete der Wettstreit in die letzte Runde.

Finale  BGH in Leipzig
© Celina Kernig

Im kleinen Finale sind für die Uni Münster als Vertreter der Verteidigung Julian Tasch und Fynn Heijenga gegen das Team der Staatsanwaltschaft von der Universität Bonn angetreten. Nachdem beide Teams hervorragende Plädoyers, sowie eine überzeugende Replik bzw. Duplik vorgebracht und eine intensive Fragerunde durch die hochkarätige Jury gemeistert hatten, unterlag das Team der Uni Münster dem der Uni Bonn knapp. Daher gratulieren wir auch an dieser Stelle noch einmal dem Team aus Bonn!

Aber auch dem Team der Uni Münster gilt es zu diesem tollen Erfolg des 4. Platzes von insgesamt 13 teilnehmenden Universitäten aus ganz Deutschland noch einmal ganz herzlich zu gratulieren! Die Teilnehmenden Clara Fette, Helena Matheis, Lena Vorpahl, Sabrina Walter, Fynn Heijenga, Tim Kleinermann und Julian Tasch haben mit Eloquenz, starken fachlichen Argumenten und toller Teamarbeit einen ausgezeichneten Wettbewerb bestritten.

Gruppenfoto Finale in Leipzig
© Celina Kernig

Das ebenso spannende Finale um den ersten Platz zwischen den Universitäten Augsburg und Düsseldorf vermochte letztere für sich zu entscheiden. Daher gratulieren wir auch der Universität Düsseldorf herzlich und freuen uns schon auf den dort stattfindenden Moot Court im nächsten Jahr!

Ein besonderer Dank gilt dem Bundesgerichtshof und der Bundesanwaltschaft für das Ausrichten dieses einmaligen Finales und dem Bundesverwaltungsgericht für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.

Link zur Berichterstattung des BGH