© Moritz Vormbaum

Institut für Kriminalwissenschaften - Abt. III

Prof. Dr. Moritz Vormbaum

Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht

Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2026

Prof. Dr. Moritz Vormbaum:

Vorlesung Strafrecht I
(montags, 12-14 Uhr, JUR 3; mittwochs, 10-12 Uhr, H3)

Vorlesung Strafrecht im Nationalsozialismus
(mittwochs, 12-14 Uhr, H2)

Seminar "Strafrechtsklassiker" der Rechtsprechung

Hausarbeit im Strafrecht im Anschluss an das Sommersemester
(gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Heghmanns)

 

Dr. Jara Streuer:

Vorlesung Europäisches Strafrecht
(mittwochs, 10-12 Uhr, JUR 1)

 

Dr. Tilmann Horter:

Vorlesung Strafrecht II
(donnerstags, 14-16 Uhr, H1; freitags 8-10 Uhr, F1) 

Hinweise zur Remonstration

Remonstration gegen die Benotung der

Hausrbeit im Strafrecht im Anschluss

an das WS 2025/2026

Die Remonstration ist schriftlich einzureichen. Die Hausarbeitslösung ist der Remonstration als Anlage beizufügen. Die Remonstration kann per E-Mail an kr3@uni-muenster.de oder per Post an folgende Adresse gesendet werden: Institut für Kriminalwissenschaften (Abteilung III), Dr. Jara Streuer, Bispinghof 24-25, 48143 Münster.

Im Rahmen einer Remonstration wird keine neue Bewertung der Hausarbeit vorgenommen. Es wird lediglich überprüft, ob die Benotung unvertretbar erscheint. Nur in diesem Fall wird die Note korrigiert. Die Remonstration hat daher im Einzelnen substanziell darzulegen, dass dem*der Korrektor*in bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist, z.B. indem etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. 

Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist kein zulässiger Remonstrationsgrund.

Die Remonstrationsfrist endet am 20.06.2026.