ERC Consolidator Grant Project: Correcting Inequality through Law

In fast allen Verfassungen und Menschenrechtsverträgen finden sich Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote. Auf den ersten Blick scheint Gleichheit ein fundamentales Postulat der Gerechtigkeit zu sehen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich allerdings, dass Gleichheit ein ausfüllungsbedürftiges Konzept ist – Gleichheit in Bezug auf was? Schützen Gleichheitsrechte gegen soziale Ungleichheit? Schützen Sie Minderheiten vor Diskriminierungen? Schützen Sie gegen willkürliche staatliche Entscheidungen? Die Verfassungstexte geben hier zumeist nur wenig Aufschluss. Daher ist es wenig überraschend, dass die gerichtliche Konkretisierung dieser Normtexte in verschiedenen Rechtsordnungen stark variiert.

Das Forschungsprojekt “Correcting Inequality through Law”, das für fünf Jahre durch einen ERC Consolidator Grant der Europäischen Union gefördert wird, hat in erster Linie drei Ziele: Erstens macht es eine Bestandsaufnahme der Gleichheitsrechtsprechung. Es untersucht die Rechtsprechung von 16 verschiedenen internationalen und nationalen Obergerichten (Kanada, Kolumbien, Frankreich, Deutschland, Indien, Neuseeland, Polen, Südafrika, Spanien, Taiwan, United Kingdom, United States, UN Menschenrechtsausschuss, EGMR, IAGMR, AfrCHPR) und ermittelt die Konzeption von Gleichheit, die der jeweiligen Rechtsprechung zugrunde liegt. Zweitens versucht es Gründe für die Unterschiede in der Rechtsprechung zu finden. Drittens hat es schließlich ein normatives Ziel und möchte herausfinden, welche Konzeption von Gleichheit sich für den gerichtlichen Kontext am besten eignet: Welche Arten von Ungleichheiten sollten Gerichte korrigieren und wo sollten sie sich eher zurückhalten und die Korrektur dem demokratischen Gesetzgeber überlassen?

Dieses Projekt wurde vom Europäischen Forschungsrat (ERC) im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont 2020“ der Europäischen Union gefördert (Fördervereinbarung Nr. [817652]).

Die PSPP-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Analyse & Kritik

In seiner PSPP-Entscheidung befand das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe seine Kompetenzen überschritten, als er es unterließ, den Ankauf europäischer Staatsanleihen seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) einer strengeren Kontrolle zu unterwerfen. Die Folgen des Urteils sind potenziell gravierend – sowohl für die Handlungsfähigkeit der EZB, als auch für die Anerkennung des Vorrangs des EU-Rechts durch nationale Gerichte. An der europaweiten Debatte zu PSPP ist der Lehrstuhl mit mehreren Beiträgen beteiligt. 

Insbesondere haben Niels Petersen und Konstantin Chatziathanasiou im Auftrag des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (AFCO) des Europäischen Parlaments (EP) eine ausführliche Studie zu Hintergründen und Folgen der PSPP-Entscheidung verfasst. Die Studie wurde dem Ausschuss am 14. Juli 2021 präsentiert. Bereits am 3. Juni 2021 stellten die Autoren die Studie in der "Democracy, Rule of Law and Fundamental Rights Monitoring Group" des EP zur Diskussion.

Artikel:

Niels Petersen: The PSPP Decision of the German Federal Constitutional Court and Its Consequences for EU Monetary Policy and European Integration. Revue Trimestrielle de Droit Financier, 28–33 (2020).

Niels Petersen: Karlsruhe’s Lochner moment? – A Rational Choice Perspective on the German Federal Constitutional Court’s Relationship to the CJEU after the PSPP decision. 21 German Law Journal, 995–1005 (2020).

Niels Petersen, Konstantin Chatziathanasiou: Balancing competences? – Proportionality as an Instrument to Regulate the Exercise of Competences after the PSPP Judgment of the Bundesverfassungsgericht, 17 European Constitutional Law Review, 1–21 (2021).

Studie für das Europäische Parlament:

Niels Petersen, Konstantin Chatziathanasiou: Primacy's Twilight? On the Legal Consequences of the Ruling of the Federal Constitutional Court of 5 May 2020 for the Primacy of EU Law.

Anhörungen:

LIBE Democracy, Rule of Law and Fundamental Rights Monitoring Group, Europäisches Parlament: Primacy of EU law: discussion with experts on recent developments (Webstream), 3. Juni 2021.

AFCO Committee on Constitutional Affairs, Europäisches Parlament: Presentation of the Study entitled ”Primacy’s Twilight? On the Legal Consequences of the Ruling of the German Federal Constitutional Court of 5 May 2020 for the Primacy of EU Law” (Webstream), 14. Juli 2021.

Balkan Summer School

Die Balkan Summer School bringt seit mehreren Jahren Lehrende, Doktoranden, und fortgeschrittene Studierende der Universität Münster und der Universität Paris Nanterre sowie mehrerer Universitäten aus Balkanstaaten zusammen.

Die Balkan Summer School wird im Rahmen des Förderungsprojekts "Wissenschaftliche Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler (Forschungsateliers, Sommerschulen)" von der Deutsch-Französischen Hochschule gefördert.

Die Balkan Summer School wird vom Deutsch-Französischen Jugendwerk gefördert.

 

 

 

Fotos

© Lehrstuhl für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung
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5. Sommer-Universität auf dem Balkan

Vom 5.–6. Mai 2022 fand an der Ss. Cyril und Methodius-Universität in Skopje (Nordmazedonien) die zweite Session der "5. Sommer-Universität auf dem Balkan" statt. Die Sommer-Universität ist eine gemeinsame Initiative der Universitäten Münster und Paris-Nanterre. Sie wird von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) großzügig gefördert und vom Lehrstuhl Petersen koordiniert. Thema der Sommer-Universität waren die Rechtsstaatskrisen, welche die Länder des West-Balkans, aber auch die EU zur Zeit herausfordern. Studierende, Doktoranden und Fakultätsmitglieder der Partneruniversitäten Münster, Paris-Nanterre, Prishtina, Skopje und Tirana diskutierten in Skopje Problemanalysen und Lösungswege. Dabei schlossen sie an die vorherige Session an, die von 15.–16. September 2021 in Tirana (Albanien) stattgefunden hatte. Neben den Vetretern der Partner-Universitäten nahmen noch Referent*innen aus Mannheim, München und Passau an der Sommer-Universität teil. Allen Beteiligten und insbesondere unseren Förderern und Gastgebern gilt unserer herzlicher Dank!

STF & WWU Webinar Series im Wintersemester 2021/ 2022

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster (ehemals WWU) organisiert in Zusammenarbeit mit dem Brasilianischen Obersten Bundesgerichtshof (STF) mit Unterstützung des Brasilien-Zentrums in diesem Wintersemester 2021/ 2022 die Vortragsreihe STF & WWU Webinar Series. Die Vortragsreihe bringt herausragende Jurist*innen aus Brasilien und Deutschland zusammen und bietet rechtsvergleichende Einblicke in die Grundrechtsauslegung und Spruchpraxis des STF. Sie findet anlässlich der Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens zwischen beiden Institutionen, statt, um die wissenschaftliche Zusammenarbeit und den akademischen Austausch zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und dem STF zu fördern.

Das 1. Webinar zum Thema "Covid-19 und seine Auswirkungen auf die Grundrechte" fand am 12. November 2021 satt.

Das 2. Webinar zum Thema "Constitutional Courts and Countermajoritarian Protection" fand am 11. März 2022 statt.

Das 3. Webinar zum Thema „Digital Constitutionalism and Democracy“ fand am 03. Juni 2022 statt.