AB 2:
Nach Art. 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt und alles, was ihr zuzuordnen ist, den Gerichten (und keiner KI) anvertraut. Das richterliche Entscheidungsmonopol gerät jedoch in Gefahr, wenn Entscheidungen weitgehend durch kaum durchschaubare KI-Empfehlungen geprägt werden. Erforscht wird daher am Beispiel von Kriminalprognosen (§§ 56 Abs. 1, 57 Abs. 1 Nr. 2, 57a Abs. 1 Nr. 3 StGB), welches Mindestmaß an Transparenz KI-Empfehlungen aus verfassungs- und (straf‑) prozessrechtlicher Perspektive aufweisen müssen, damit die richterliche Entscheidungsautonomie erhalten bleibt. Alternative Legitimationen richterlicher Überzeugungsbildung unter Hinnahme einer Restintransparenz der KI-Empfehlung werden erwogen.