AB 2:
Im zweiten Arbeitsbereich wird analysiert, wann KI nach geltendem Recht diskriminiert und wie das Recht hierauf reagiert.
Dafür analysiert das Teilprojekt drei Referenzgebiete – das Arbeitsrecht, das allgemeine Zivilrecht und das Sozialrecht. Hier wirken sich Diskriminierungspotenziale besonders stark aus, zum einen, weil KI in asymmetrischen Machtverhältnissen eingesetzt wird, und zum anderen, weil es um teilhaberelevante Güter und Leistungen geht. Es sind also algorithmische Entscheidungen, die herausragende Bedeutung dafür haben, wie der Einzelne seinen eigenen Lebensweg gestalten kann.
Die Untersuchung will deswegen einerseits die Puzzleteile der bestehenden dogmatischen Diskussion zusammenfügen, andererseits Lücken identifizieren und – wo möglich – mithilfe der responsiveren Rechtsdogmatik schließen.
Neben dem Recht soll aber auch die Ebene der Rechtsdurchsetzung untersucht werden, vor allem die Möglichkeiten kollektiven Rechtsschutzes. Auch die Einflüsse des Primärrechts sind zu erforschen, vor allem die Horizontalwirkung von Art. 21 GRCh. Auch die KI-VO, deren Kernziel bereits ist, algorithmische Diskriminierungen zu vermeiden, der Digital Services Act und die DSG-VO sind in den Blick zu nehmen.
In diesem Arbeitsbereich soll mit allen übrigen Teilprojekten der Forschungsgruppe zusammengearbeitet werden.